Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon
Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon.de. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat am Donnerstag entschieden, dass ein Anbieter von Luxusparfüms seinen Vertriebspartnern untersagen darf, diese über die Plattform „amazon.de“ zu bewerben und zu vertreiben. Der … Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon weiterlesen
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