Mindestlohnerhöhung – Ende der Tarifautonomie?

Mindestlohnerhöhung – Ende der Tarifautonomie? Die gesten von der Mindestlohnkommission beschlossene Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro ist laut Handelsverband Deutschland ein ökonomisches Experiment mit ungewissem Ausgang. In einigen Bundesländern werden die unteren tariflichen Löhne dadurch unter Druck gesetzt. Die Tarifhoheit der Tarifpartner gerät damit in Gefahr, außerdem sinkt der Leistungsanreiz,  besonders für für Qualifizierte.

Auswirkungen der Anhebung kaum absehbar

„Die Auswirkungen der Anhebung des Mindestlohns sind derzeit für niemanden seriös absehbar. Bis heute sind noch nicht einmal die Konsequenzen der Einführung 2015 auf den Arbeitsmarkt untersucht“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es gebe nur fragmentarische Betrachtungen. Der Mindestlohn habe sich bislang lediglich in Zeiten des Wachstums behaupten müssen. Erst in Zeiten der Krise oder der Stagnation könnten jedoch ehrliche Analysen erstellt werden. „Steigende Lohnkosten werden zu einem Teil aus den Unternehmensgewinnen heraus finanziert, zum anderen Teil in Form höherer Preise an den Verbraucher weitergegeben. In einem günstigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld können die Unternehmen steigende Lohnkosten durch Preiserhöhungen ausgleichen“, so Genth weiter. In einer
wirtschaftlichen Krise sei dies nicht mehr möglich.

Mindestlohnerhöhung über das nach dem Tarifindex angemessene Maß hinaus

Zudem gehe die jetzige Erhöhung deutlich über das nach dem Tarifindex angemessene Maß von 8,77 Euro hinaus. Kritisch sieht der HDE auch, dass die Erhöhung dazu führt, dass in einigen Bundesländern der gesetzliche Mindestlohn dann oberhalb der tariflichen Mindestvergütung im Einzelhandel liegt. Genth: „Das ist ein Eingriff in die Tarifhoheit. Hier werden von den Tarifpartnern ausgehandelte Entgelte in der Praxis außer Kraft gesetzt.“

Einstieg in staatliche Reglementierung als Bildungsbremse

„Bisher galt es als ehernes Gesetz, dass die Löhne durch die Nachfrage nach Arbeitskräften und Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien festgelegt wurden. Staatlich festgelegte Lohnuntergrenzen führen auch dazu, dass der Gehaltsabstand zwischen qualifizierten Fachkräften und Ungelernten immer stärker aufgeweicht wird.“ erklärt Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Handelsverband Kosmetik. „Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sich Leistung immer weniger lohnt!“

[Text: parfuemerienachrichten/Bild:

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