Möglicher Lockdown – Staatshilfen gefordert

Möglicher Lockdown – Staatshilfen gefordert. Der Handel fordert im Falle eines Lockdowns mit Geschäftsschließungen staatliche Hilfen. Die Umsatzausfälle im Non Food-Handel sind inzwischen nicht mehr aus eigener Kraft zu stemmen.

Möglicher Lockdown – Staatshilfen gefordert – Entschädigung für den Non Food-Handel bei Geschäftsschließungen

Mit Blick auf die diskutierten und in einigen Bundesländern bereits angeordneten Geschäftsschließungen fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) staatliche Hilfsprogramme für den betroffenen Einzelhandel. Gerade im Weihnachtsgeschäft würden viele Unternehmen den Umsatzausfall wirtschaftlich nicht mehr überleben. Insgesamt sieht der HDE Ladenschließungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung als nicht verhältnismäßig an.

Handel ist eindeutig kein Infektionshotspot

„Der Handel ist kein Infektionshotspot. Die Branche hat in den vergangenen Wochen und Monaten deutlich bewiesen, dass sicheres Einkaufen unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsvorschriften auch in Zeiten der Pandemie möglich ist“, so Verbandspräsident Josef Sanktjohanser. Ein Beweis dafür ist insbesondere das unterdurchschnittliche Infektionsgeschehen bei den Mitarbeitern im Einzelhandel. Ladenschließungen sind deshalb aus Sicht des Handels kein verhältnismäßiges Mittel zur Corona-Eindämmung.

Erneuter Lockdown des Non Food-Handels hätte fatale Folgen – täglich bis zu 1 Milliarde Euro Verlust

Dazu kommen die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Lockdowns mit geschlossenen Ladentüren. „Ein erneuter Lockdown des Non Food-Handels hätte fatale Folgen für die Überlebensfähigkeit vieler kleiner und mittelständischer Handelsunternehmen. In der Folge würden der Wirtschaftsstandort und der Kulturraum Innenstadt enorm leiden und tausende Arbeitsplätze gefährdet“, so der Präsident des Handelsverbandes weiter. In der umsatzstarken Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr würden so Umsatzausfälle von bis zu einer Milliarde Euro pro Tag auflaufen, in der Zeit danach würden dem Non-Food-Handel dann täglich bis zu 800 Millionen Euro verloren gehen.

Von Schließungen betroffene Unternehmen müssen für den entsprechenden Zeitraum entschädigt werden

Der HDE fordert deshalb für den Fall eines Lockdowns staatliche Hilfsprogramme, auch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten. „Von Schließungen betroffene Unternehmen müssen für den entsprechenden Zeitraum entschädigt werden“, so Sanktjohanser. Für den Monat Dezember sollten dabei dieselben Konditionen wie für die Gastronomie gelten. Werden die Geschäftsschließungen im kommenden Jahr fortgesetzt, muss es auch dann weiterhin Hilfsprogramme geben. Dabei sollten zwingend kurzfristige Abschlagszahlungen erfolgen, da bereits jetzt viele Handelsbetriebe auf einem Umsatzniveau deutlich unterhalb von 50 Prozent des Vorjahresniveaus verharren. Die Liquiditätslage im Non Food-Handel ist laut Handelsverband bei vielen Betrieben sehr angespannt. Kundenfrequenzen und Umsätze liegen vor allem in den Innenstädten bereits seit Wochen weit unter Vorjahresniveau.

[Text/Bild: parfuemerienachrichten/BVP]


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