EmpCo-Richtlinie – Verbände warnen vor Wertvernichtung. Die EmpCo-Richtlinie verschärft ab dem 27.09.2026 die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen bei Kosmetikprodukten deutlich. Der Handelsverband Kosmetik und der Bundesverband Parfümerien warnen vor massiven Warenvernichtungen und fordern praxisnahe Übergangs- und Abverkaufsfristen, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen. Eine ausgewogene Balance zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit ist für eine erfolgreiche Umsetzung unerlässlich.
EmpCo-Richtlinie – Verbände warnen vor Wertvernichtung – Auswirkungen auf den Kosmetikhandel
Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) ist eine EU-Initiative, die die Transparenz und Verbindlichkeit von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Produkten stärken soll. Ab dem 27. September 2026 gelten verschärfte Anforderungen, die viele bereits produzierte Kosmetikprodukte und deren Verpackungen betreffen. Diese müssen dann den neuen Vorgaben entsprechen, um weiterhin verkauft werden zu dürfen. Für den Parfümerieeinzelhandel und Kosmetikhersteller bedeutet dies eine erhebliche Herausforderung, da zahlreiche Produkte und Verpackungen aktuell nicht konform sind.
Wirtschaftliche Risiken durch fehlende Übergangsregelungen
Ein zentrales Problem ist das Fehlen verbindlicher und praktikabler Übergangsfristen. Ohne diese müssen Händler und Hersteller ihre Lagerbestände, die vor Inkrafttreten der Richtlinie produziert wurden, vernichten, um rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Unterlassungsklagen zu vermeiden. Dies führt zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und widerspricht dem Ziel der EU, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Die Vernichtung von Waren und Verpackungen steht zudem im Widerspruch zu den Umweltzielen der Richtlinie.
Forderungen des Handelsverbands Kosmetik und des Bundesverbands Parfümerien
Um die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie praktikabel zu gestalten, fordern die Verbände:
- Verbindliche Übergangsfristen: Diese sollen den Handel befähigen, bestehende Bestände geordnet abzubauen und anzupassen, ohne dass es zu massiven Warenvernichtungen kommt.
- Abverkaufsfristen: Händler benötigen ausreichend Zeit, um bereits produzierte und gelagerte Produkte rechtssicher zu verkaufen.
- Rechtliche Klarstellungen: Insbesondere soll sichergestellt werden, dass private klagebefugte Einrichtungen in Deutschland bei der Rechtsdurchsetzung berücksichtigt werden und nicht durch unverbindliche EU-Auslegungshilfen benachteiligt werden.
- Balance zwischen Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit: Die Nachhaltigkeitsziele der EU sollen unterstützt werden, ohne die wirtschaftliche Existenz der Händler zu gefährden.
Diese Forderungen zielen darauf ab, Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer in Europa zu schaffen und eine faire sowie praktikable Umsetzung der Richtlinie zu ermöglichen.
Anpassung der Produktkennzeichnung und Verpackungen sinnvoll und notwendig
Die rechtzeitige Anpassung der Produktkennzeichnung und Verpackungen sowie eine strategische Lagerbestandsplanung sind notwendig, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren. Gleichzeitig bietet die Richtlinie die Chance, Verbraucher transparenter über Nachhaltigkeitsaspekte zu informieren und so das Vertrauen in die Marke zu stärken.
Notwendigkeit eines Dialogs mit der EU-Kommission
Der Handelsverband Kosmetik, der Bundesverband Parfümerien sowie der Handelsverband Deutschland appellieren gemeinsam an die EU-Kommission, die bestehenden Lücken in der Normsetzung zu schließen. Nur durch klare, verbindliche und praxisgerechte Regelungen kann die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie gelingen, ohne dass der Handel und die Hersteller unverhältnismäßig belastet werden.
[Text/Bild: parfuemerienachrichten]

