Banklizenz für Gutscheinkarten??

HDE_BVPDer Handelsverband Deutschland (HDE) und weitere Handelsverbände, unter ihnen auch der Bundesverband Parfümerien, kritisieren die geplante Bürokratisierung der Nutzung von Geschenkgutscheinkarten. Der Grund: Offensichtlich befürchtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass mit diesen Karten Geldwäsche betrieben werden könnte. Daher sollen die neuen Vorschriften des Geldwäschegesetzes in Zukunft auch für Geschenkkarten gelten. Streng genommen müssten die Händler dann für deren Einsatz von Gutscheinkarten eine behördliche Erlaubnis beantragen. Damit verbunden wären umfangreiche Überwachungs-, Prüf- und Haftungsauflagen sowie die Notwendigkeit die Personalien der Kunden aufnehmen, die eine Gutscheinkarte kaufen wollen.

Peter Schröder, Rechtsexperte des Handelsverbandes Deutschland (HDE) erklärt dazu: „Die Maßnahmen sind völlig überzogen, praxisfern und auch datenschutzrechtlich problematisch“. Die neuen, strengeren Regulierungen, die eigentlich für elektronisches Geld wie z.B. anonyme Prepaid-Karten geschaffen wurden, auf Geschenkgutscheine anzuwenden ist, so Schröder, nach dem Gesetzestext nicht zwingend. Zusätzlich sollte sich der Gesetzgeber bzw. die BaFin die Frage stellen, ob Geldwäsche über Geschenkgutscheine überhaupt einen wirklich praktikablen Weg darstellt: „Die BaFin schießt weit über das Ziel des Geldwäschegesetzes hinaus, der Bundesfinanzminister sollte seine Beamten hier dringend bremsen“, so Schröder. „Gutscheine stellen z.B. im Weihnachtsgeschäft, gerade in unserer Branche einen wichtigen Umsatzfaktor da. Es wäre falsch hier mit einer Überregulierung in den Markt einzugreifen. Eine Parfümerie ist keine Bank!“ ergänzt Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Bundesverband Parfümerien.

[Text: parfümerienachrichten/Bild: BVPKW.de, HDE]



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