Erbschaftsteuer: Handel sieht Gesetzgeber in der Pflicht

der_handel_580Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer und den Befreiungsregeln für Unternehmen sieht der Handelsverband Deutschland den Gesetzgeber in der Pflicht.

Die Unternehmen seien jetzt vor allem auf schnelle Rechtssicherheit angewiesen. „Die Politik ist gefordert, die Befreiungsregelungen für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu überarbeiten“, so HDE Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Ergebnis müsse eine möglichst bürokratiearme Verschonung von Familienunternehmen sein.

Bürokratiearme Verschonung von Familienunternehmen sichert Arbeitsplätze im Handel

Nur so könne die Fortführung der Unternehmen sichergestellt und die daran hängenden Arbeitsplätze erhalten werden. „Hohe Erbschaftsteuerzahlungen würden die Substanz der Unternehmen schwächen und die Eigenkapitalausstattung gefährlich schmälern“, so Genth weiter.

Erbschaftsteuer häufig nicht aus Unternehmensvermögen zu bezahlen

In vielen Unternehmen, so Genth, könne die Erbschaftsteuer aufgrund von Regelungen im Gesellschaftsvertrag nicht aus dem Unternehmensvermögen oder dem Verkauf von Anteilen bezahlt werden. Deshalb sei es gerechtfertigt, Firmenvermögen, das den Erben nur eingeschränkt zur Verfügung stehe, bei der Erbschaft und Schenkungssteuer zu entlasten. Genth: „Das Thema hat für viele Betriebe im Handel eine hohe Relevanz. Der Gesetzgeber muss jetzt zügig handeln. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit.“

[Text/logo: HDE]

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