
Branche
Fernabsatz: Aufmachen (zum Teil) erlaubt
Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass weder das Öffnen der Cellophanhülle noch die Beschädigung der Wachsversiegelung des Korkens einer hochwertigen Cognac-Flasche das Verbraucherwiderrufsrecht im Fernabsatz beeinflußt.
Eine wichtige Entscheidung für Alle die Luxusprodukte auf dem Weg des Fernabsatzes z.B über das Internet anbieten.
Eine wichtige Entscheidung für Alle die Luxusprodukte auf dem Weg des Fernabsatzes z.B über das Internet anbieten.