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Fernabsatz: Aufmachen (zum Teil) erlaubt

Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass weder das Öffnen der Cellophanhülle noch die Beschädigung der Wachsversiegelung des Korkens einer hochwertigen Cognac-Flasche das Verbraucherwiderrufsrecht im Fernabsatz beeinflußt.
Eine wichtige Entscheidung für Alle die Luxusprodukte auf dem Weg des Fernabsatzes z.B über das Internet anbieten. […]