Weihnachtsgeschäft: Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen nötig

Weihnachtsgeschäft: Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen nötig. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Politik trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht nun im Einzelhandel 2G einführt. Damit werden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv eingeschränkt. Und das in der wichtigsten Phase des Jahres, dem Weihnachtsgeschäft“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Versäumnisse in der staatlichen Impfkampagne auf dem Rücken des Handels kaschiert

Einkaufen mit Hygienekonzept und Maskenpflicht sei eine sichere Angelegenheit, das Infektionsrisiko beim Einkaufen gering. Der Handel werde hier offenbar genutzt, um Ungeimpften das Leben schwerer zu machen. „Auf dem Rücken des Handels die Versäumnisse in der staatlichen Impfkampagne zu kaschieren – das ist geradezu absurd“, so Genth weiter. „Es kann nicht sein, dass Parfümerien, Kosmetikinstitute und der Facheinzelhandel finanziell dafür gerade stehen müssen, dass der Staat die rechtzeitige Einführung einer Impfpflicht verpasst hat!“ ergänzt Barbara Summerer, Präsidentin des Bundesverband Parfümerien.

2G zerstört Hoffnungen des Facheinzelhandels – Nicht-Lebensmittel-Händler befürchten erhebliche Einbußen

Viele Nicht-Lebensmittel-Händler seien in diesem schwierigen Jahr auf einen guten Jahresabschluss angewiesen, um das von Lockdowns geprägte Geschäftsjahr wenigstens noch ein wenig versöhnlich abzuschließen. Diese Hoffnung sei jetzt zerstört, mit 2G müssten viele Unternehmen mit erheblichen Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent rechnen. Denn die Schlangen vor den Kontrollen an den Ladentüren schreckten viele Kundinnen und Kunden ab, die Kundenfrequenz werde deutlich sinken. „Darüber hinaus sind im Facheinzelhandel nach wie vor viele Händler in Kurzarbeit“ erklärt Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Bundesverband Parfümerien. Auch Personal für zusätzliche Kontrollaufgaben müsse finanziert werden bzw. erstmal verfügbar sein, so Keldenich weiter.

Umsatzverschiebungen und Strukturveränderungen durch staatliche Eingriffe

Erhebliche Umsatzanteile dürften sich in den Online-Bereich aber auch in die ohne Einschränkungen geöffneten Teile des stationären Handels verschieben, glauben die Verbände des Facheinzelhandels. „Die Bundesregierung muss die drohenden Verluste bei vielen stationären Händlern jetzt konsequent auffangen. Die bisherigen Fixkostenzuschüsse reichen dafür bei weitem nicht aus. Wenn da jetzt nicht rasch geliefert wird, werden wir eine weitere Verödung in vielen Innenstädten erleben“, so Genth.

Weihnachtsgeschäft: Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen nötig – Einstiegshürden deutlich senken

Der HDE fordert bei der Überbrückungshilfe Einzelhandelsunternehmen auch schon bei einem nachgewiesenen Umsatzverlust von 15 Prozent die Möglichkeit der Antragsstellung zu geben. Denn im Einzelhandel sind die Margen viel niedriger als in anderen Branchen. Unternehmen geraten so auch schon bei Verlusten von weniger als den bisher festgeschriebenen 30 Prozent in ernsthafte Schwierigkeiten. Zudem setzt sich der Verband für die Verdopplung der Höchstgrenze beim Bezug von Hilfen ein, da der aktuelle Grenzwert für dieses Jahr von vielen Unternehmen bereits im
ersten Lockdown des Jahres ausgeschöpft werden musste.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beschränkungen

Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei NOERR kam erst jüngst zu dem Ergebnis, dass 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen sogar rechtswidrig sind.

[Text: parfuemerienachrichten/Bild: Edith Lücke]