WLAN-Gesetzentwurf: Ziel verfehlt

Der gestern im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung behindert die weitere Digitalisierung im Einzelhandel wie in der Gesellschaft. Die rechtlichen Risiken und die Registrierungsvorschriften bei öffentlichen WLAN-Angeboten machen es Händlern und Kunden auch in Zukunft unnötig schwer.

„Mit dem Gesetzentwurf verpasst die Bundesregierung die Gelegenheit, kleinen und mittelständischen Händlern die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden einfach und unkompliziert WLAN anzubieten Das bremst Investitionen in Millionenhöhe aus“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Entwurf behindert Innovationen

WLAN-Netze seien die Grundlage für viele Innovationen und Investitionen im Einzelhandel. Bezahlen per Handy oder andere mit dem Smartphone verbundene Services könnten nur mit einer Internet-Verbindung angeboten werden. Diese sei an vielen Standorten nur per WLAN sicherzustellen.

Die Störerhaftung macht bisher den Anbieter des WLANs für Straftaten der Nutzer verantwortlich. Aufgrund der damit verbundenen hohen rechtlichen Risiken, bieten bisher nur wenige Händler WLAN an.

Nach dem Gesetzentwurf entfällt die Störerhaftung nur dann, wenn die Anbieter des WLANs unberechtigte Personen vom Zugriff auf das Netz abhalten. „Wer bei einem öffentlichen WLAN-Netz als unberechtigt gelten soll, ist völlig unklar. Diese Formulierung zwingt den Händler, für alle seine Kunden eine Registrierungspflicht im WLAN einzuführen“, so Tromp.

Deutschland im europäischen Vergleich abgeschlagen

„Damit wäre dieses Angebot für die meisten Unternehmen und damit auch für die Kunden quasi gestorben. Es stellt sich außerdem die Frage ob bereits bestehende Dienste diese Vorgaben dann überhaupt noch erfüllen können. Deutschland gerät hier im europäischen Vergleich immer weiter ins Hintertreffen.“ ergänzt Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Bundesverband Parfümerien.

Gerade im Handel müssten die Kunden schnell und einfach auf das WLAN zugreifen können. Bezahlen mit dem Handy beispielsweise werde von den Kunden nicht angenommen, wenn erst eine Registrierung notwendig sei und gleichzeitig die Kassenschlange immer länger werde.

WLAN-Gesetzentwurf – Rechtsunsicherheit bleibt

Darüber hinaus sieht der HDE weiterhin Rechtsunsicherheiten.„Der Entwurf macht nur vage Vorgaben, wie genau ein WLAN-Netz zu sichern ist. Hier wird ein neues Einfallstor für Abmahnanwälte geöffnet“, so Tromp. Die Auslegung werde auf die Gerichte verschoben. Viele Händler könnten sich aber keine langen Rechtsstreitigkeiten leisten

[Text: HDE/Bundesverband Parfümerien; Bild: parfuemerienachrichten]