Neue Informationspflichten für Online-Händler

Seit Juni 2013 ist die EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten etc. in Kraft. Aus Gründen der Rechtssicherheit, im Hinblick auf die am 9. Januar 2016 in Kraft tretenden Informationspflichten  sollten Online-Händler bereits heute auf die Internetseiten unter den Link „http://ec.europa.eu/odr“ verweisen.

Nach der Verordnung ist insbesondere die Einrichtung einer Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform vorgesehen, die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen ermöglichen soll. Diese soll ein hohes Verbraucherschutzniveau im Binnenmarkt gewährleisten. Die Online-Streitbeilegungs-Plattform soll von der EU-Kommission entwickelt, unterhalten und betrieben werden. Jeder Mitgliedstaat hat nach der Verordnung eine Kontaktstelle zu benennen und mindestens mit zwei Online-Streitbeilegungsberatern zu besetzen.

Neue Informationspflichten für Online-Händler gegenüber den Verbrauchern beachten

Für Einzelhändler, die Online-Kaufverträge abschließen, sind nach der Verordnung neue Informationspflichten für Online-Händler gegenüber den Verbrauchern zu beachten (Art. 14): Danach müssen Online-Händler auf ihrer Webseite über die Streitbeilegungsstelle informieren und einen Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform einstellen, der für die Verbraucher leicht zugänglich ist. Der HDE empfiehlt, in der Fußzeile der Webseite einen Link mit dem Hinweis „Streitbeilegungsstelle“ aufzunehmen, über den der Verbraucher eine Seite mit den entsprechenden Informationen erreicht. Die Informationen können aber auch in die AGB aufgenommen werden. Sollte dem Konsumenten per E-Mail ein Angebot übersandt werden, muss auch die E-Mail einen entsprechenden Hinweis enthalten. Auf die Verbraucherinformation sollte nicht verzichtet werden, weil sonst Abmahnungen möglich sind.

Online-Streitbeilegungs-Plattform ab dem 15. Februar 2016 verfügbar – Link schon jetzt nutzen

Obwohl die Verordnung bereits vor über zwei Jahren in Kraft getreten ist, hat die EU-Kommission bis heute die geplante Online-Streitbeilegungs-Plattform nicht eingerichtet. Von der Kommission wurde aber der folgende Link kommuniziert, auf den Händler schon jetzt verweisen können und unter dem die Online-Streitbeilegungs-Plattform ab dem 15. Februar 2016 verfügbar sein soll: http://ec.europa.eu/odr. Das heißt der Link muss auch nach Start der Plattform nicht noch einmal geändert werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit, im Hinblick auf die am 9. Januar 2016 in Kraft tretenden Informationspflichten und um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Abmahnungen zu vermeiden, können die Online-Händler bereits heute auf ihren Internetseiten auf den Link verweisen und z. B. mit folgendem Text begleiten:

„Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http://ec.europa.eu/odr“

[Text/Logo: HDE]

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