Pläne für Kartellrechtsreform: Handel betont positive Wirkung des Wettbewerbs

Pläne für Kartellrechtsreform: Handel betont positive Wirkung des Wettbewerbs beim Tag der Wettbewerbsfreiheit. Zur Eröffnung des Tags der Wettbewerbsfreiheit in Berlin machte der Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE) Alexander von Preen heute deutlich, wie riskant die geplanten schwerwiegenden Eingriffe der Bundesregierung in das Kartellrecht sind. Gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise mit ohnehin steigenden Preisen sei es kontraproduktiv, die preisdämpfende Wirkung eines möglichst freien Wettbewerbs einzuschränken. Silke Hossenfelder vom Bundeskartellamt sparch über die Neuregelung der EU Vertikal-GVO.

Pläne für Kartellrechtsreform: Vermeidbare Verbraucherpreissteigerungen verhindern

„Der Handel verhandelt wo immer möglich hart mit seinen Lieferanten, um vermeidbare Verbraucherpreissteigerungen zu verhindern. Dies dämpft die Preisentwicklung und entlastet die Konsumenten. Die mit dem Krieg in der Ukraine und der steigenden Inflation schwierigen und die Verbraucher belastenden Rahmenbedingungen sollten für die Politik Grund genug sein, Effizienzgewinnen in der Lieferkette und der daraus resultierenden Förderung der Verbraucherwohlfahrt mehr Aufmerksamkeit als bisher zu schenken“, so der HDE-Präsident.

HDE kritisiert den aktuellen Entwurf der 11. GWB-Novelle

Die preisdämpfende Wirkung des Wettbewerbs sieht der HDE nun durch den aktuellen Entwurf der 11. GWB-Novelle im Kartellrecht gefährdet. „Das geht teilweise in die völlig falsche Richtung. Das befördert nicht die freie Entfaltung der Marktkräfte, sondern will Möglichkeiten schaffen, diese durch eine behördliche Steuerung zu ersetzen. Die geplante Umgestaltung der seit Jahrzehnten bewährten Wettbewerbsordnung kommt völlig zur Unzeit, denn sie trifft die Wirtschaft in der schwersten Krise seit dem zweiten Weltkrieg. Der Gesetzgeber spielt mit dem Feuer, wenn er in dieser Situation eine grundlegende Neuausrichtung der Wettbewerbsordnung mit unabsehbaren Folgen für die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Wirtschaft in Angriff nimmt“, so von Preen weiter.

Gefahr von Einschränkungen bei Verhandlungen und Verträgen

Insgesamt kritisiert der HDE an dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums zu weitgehende neue Befugnisse für das Bundeskartellamt und fehlende konkrete Voraussetzungen für die geplanten Eingriffe in die Marktprozesse durch die Behörde. Der Verband sieht deshalb die Gefahr von massiven Einschränkungen bei den Verhandlungen und Verträgen beispielsweise zwischen Handelsunternehmen und ihren Lieferanten. Am Ende stünden dann ansonsten vermeidbare Preiserhöhungen in den Regalen des Handels.

Bundeskartellamt: EU Vertikal-GVO verschärft Ungleichgewicht

Silke Hossenfelder vom Bundeskartellamt kritisierte im Gegenzug eine weitere Verschärfung des Ungleichgewichts der Parteien durch die Neuregelung der EU Vertikal-GVO und begrüßte zugleich grundsätzlich die in der Neuregelung angelegten Sanktionsmöglichkeiten. Von Seiten des Gesetzgebers mahnt sie eine praxisnahe Umsetzung an, um die in den Gudelines angelegten wettbewerbsrechtlichen Ziele, auch erreichen zu könne.

Mehr oder weniger mehr staatliche Abstinenz oder Intervention

Bei der HDE-Veranstaltung Tag der Wettbewerbsfreiheit diskutieren heute hochkarätige Referenten aus der Wissenschaft mit Vertretern der Bundesregierung und des Bundeskartellamts sowie der Politik, ob die
Wettbewerbsordnung gerade im Hinblick auf B2B-Beziehungen mehr staatliche Abstinenz oder Intervention benötigt.

[Text/Bild: parfuemerienachrichten]


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