Digitalisierung im Handel: Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter gefordert

Digitalisierung im Handel: Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter gefordert.  Die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, das Telemediengesetz zu verändern und so die WLAN Störerhaftung abzuschaffen sowie Abmahnungen gegen WLAN-Betreiber zu vermeiden, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als dringend notwendigen Schritt.

Schnelles Handeln nötig

„Die Politik muss jetzt schnell zu Ergebnissen kommen. Händler, die ihren Kunden WLAN anbieten wollen, brauchen endlich Rechtssicherheit“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Vor wenigen Wochen hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass zwar keine Schadensersatzansprüche bestehen, WLAN Anbieter aber Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden vorbeugen müssen. Ansonsten drohten Unterlassungsansprüche.

Chancen der Digitalisierung nutzen

„Der Einzelhandel kann die Chancen der Digitalisierung nur nutzen, wenn freie WLAN-Angebote ohne Rechtsrisiken für den Anbieter möglich sind“, so Tromp weiter. Dabei seien praxisnahe Lösungen gefordert. Passwörter oder andere Hürden machten den Zugriff in der Praxis für die meisten Kunden zu kompliziert und damit unattraktiv.

Innovationsschub im stationären Handel möglich

Anwendungen wie Innen-Navigation, digitale Produktinformationen oder mobile Bezahlung setzen voraus, dass die Kunden mit ihren Smartphones im Geschäft auf das Internet zugreifen können. Aufgrund baulicher Gegebenheiten sei das oft nur per WLAN sicherzustellen. Innovationen und Ideen für digitalisierte Innenstädte und Geschäfte könnten zu einem Innovationsschub im stationären Handel und einer weiteren Verzahnung zwischen stationärem Geschäft und Online-Kanal führen.

[Text: HDE/Bild: parfuemerienachrichten]

1 Trackback / Pingback

  1. BGH-Urteil schafft nur teilweise Rechtssicherheit für WLAN im Handel

Kommentare sind deaktiviert.