HDE: Anpassungsbedarf bei Hilfen – Lockdown-Verzicht positiv

HDE: Anpassungsbedarf bei Hilfen – Lockdown-Verzicht positiv. Mit Blick auf die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) den Verzicht auf pauschale Schließungen und einen erneuten Lockdown. Die Fortsetzung der 2G-Regelungen im Einzelhandel macht aus Sicht des Verbandes jedoch eine Anpassung der Wirtschaftshilfen überfällig. Um die wachsende Existenzgefahr im Handel abzuwenden, müssten die durch anhaltende Zutrittsbeschränkungen entstehenden Schäden aufgefangen werden.

HDE: Anpassungsbedarf bei Hilfen – Lockdown-Verzicht positiv

„Bund und Länder machen deutlich, dass ein Zurück in einen pauschalen und unverhältnismäßigen Lockdown keine Lösung ist und die bewährten Hygienekonzepte des Handels in ihrer Wirksamkeit anerkannt werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nur unter 2G-Bedingungen öffnen zu dürfen, sei jedoch für viele Händlerinnen und Händler eine große Herausforderung und habe die Existenznot in den vergangenen Wochen verschärft. Laut einer aktuellen HDE-Trendumfrage sieht die Hälfte der Non-Food-Händler ihre Existenz bei anhaltenden 2G-Vorgaben für
Geschäfte in Gefahr. „2G wirkt sich negativ auf Kundenfrequenzen und Umsätze aus, ganz besonders in den Innenstädten. Diese Entwicklung ist im laufenden Weihnachtsgeschäft deutlich zu beobachten“, so Genth weiter.

Hilfen gehen aktuell an der Lebensrealität der Händlerinnen und Händler vorbei

Der HDE begrüßt daher auch den Beschluss, die Anpassung der staatlichen Wirtschaftshilfen für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022 vorzubereiten. „In ihrer derzeitigen Ausgestaltung gehen die Hilfen an der Lebensrealität der Händlerinnen und Händler vorbei. Die Eintrittshürden sind zu hoch angesetzt, die Antragsprozesse zu komplex und die Bearbeitungsdauer zu lang“, betont Genth. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf. Aufgrund niedriger Margen gerieten Handelsbetriebe auch bei Umsatzausfällen von unter 30 Prozent in eine bedrohliche Lage.
Notwendig sei zudem, die Beantragung der Wirtschaftshilfen tagesgenau zu ermöglichen. Außerdem dürfe die bestehende Höchstgrenze nicht unverändert beibehalten werden. „Der Handel hat mehrere Lockdowns hinter sich. Im Zuge der Schließungen haben viele Händler die Höchstgrenze bereits ausgeschöpft“, so Genth. Mit Blick auf die aktuelle Situation müsse die Höchstgrenze verdoppelt werden.

HDE: Anpassungsbedarf bei Hilfen – Lockdown-Verzicht positiv

„Da die staatlichen Maßnahmen fortgesetzt werden, ist eine Anpassung der Wirtschaftshilfen längst überfällig“, so Genth weiter. Andernfalls sei in den nächsten Wochen eine Verschärfung der Existenznot im Einzelhandel zu befürchten.

[Text: parfuemerienachrichten/Bild: HDE]


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