HDE fordert Coronaschecks für Verbraucher

HDE fordert Coronaschecks für Verbraucher. Um die auf einem historischen Tiefststand verharrende Konsumstimmung und somit die Binnenkonjunktur wieder anzukurbeln, schlägt der Handelsverband Deutschland (HDE) Coronaschecks in Höhe von 500 Euro je Einwohner vor.

Binnenkonjunktur war über die letzten Jahre der Stabilitätsanker

„Die Binnenkonjunktur war über die letzten Jahre der Stabilitätsanker für die gesamte Volkswirtschaft. Das kann auch nach Corona wieder gelingen. Wenn die Bundesregierung einen starken Konsumimpuls setzt“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

HDE fordert Coronaschecks für Verbraucher

Der HDE schlägt Coronaschecks in Höhe von 500 Euro für jeden Bürger vor. Angesichts der weltweiten Einschränkungen aufgrund des Coronavirus sei der Export mit hohen Unsicherheiten belastet. Umso mehr müsse es darum
gehen, zumindest die Binnenkonjunktur zu stabilisieren. Die private Konsumnachfrage sei auch deshalb ein wichtiger Impulsgeber für die Gesamtwirtschaft, weil sie auch in vorgelagerten Wirtschaftsstufen für
Belebung sorge.

Start nach Beruhigung der Situation – Rückkehr zur Normalität

Starten sollte die Ausgabe der Coronaschecks nach Auffassung des HDE, sobald die Infektionsrisiken durch das Coronavirus beherrschbar geworden sind und sich weite Bereiche der Wirtschaft auf die Rückkehr zur Normalität vorbereiten. „Wir brauchen dann ein starkes Aufbruchssignal für Verbraucher und Unternehmen – auch zur Verbesserung der Stimmung“, so Genth weiter.

Staatlicher Konsumimpuls würde einen Nachfrageschub auslösen

Ein staatlicher Konsumimpuls von 500 Euro je Einwohner würde einen gesamtwirtschaftlichen Nachfrageschub von bis zu 40 Milliarden Euro auslösen, der sich durch Multiplikatoreffekte weiter verstärkt. Von den
Coronaschecks sollten alle Bürger gleichermaßen profitieren. Deshalb sollten diese auch nicht mit anderen Transfers verrechnet werden.

Geld unbürokratisch über die Lohn- bzw. Rentenzahlung

Nach dem HDE-Konzept könnten Arbeitnehmer das Geld über die Lohnabrechnung erhalten, wobei über die Anzahl der Kinderfreibeträge auch Minderjährige erfasst werden könnten. Die Finanzämter würden dann eine Erstattung an die Arbeitgeber vornehmen. Für Rentner schlägt der HDE eine Auszahlung über die Rentenkasse, für Transferempfänger über die Arbeitsämter vor. Für Freiberufler, Selbständige, andere Unternehmer und sonstige Personen könnte laut HDE ein ähnliches Antrags- und Auszahlungsverfahren helfen, wie es bereits für die Soforthilfen an Soloselbständige entwickelt wurde.

[Text/Bild: HDE]


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