Kommentar: Depotverträge für den Papierkorb?!

Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Bundesverband Parfümerien e.V.
Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Bundesverband Parfümerien e.V.

„… anbei erhalten Sie unseren neuen Distributionsvertrag nach europäischem Recht“ diese oder ähnliche Sätze hat wohl jeder Parfümerieeinzelhändler in den letzten Tagen häufiger gelesen.

Apropos gelesen, es bleibt zu hoffen, dass jeder liest, was er dort unterschreiben soll!

Denn zum Teil lässt das, was die Hersteller unter dem Deckmantel der europäischen Harmonisierung präsentieren, dem Leser die Haare zu Berge stehen:
Begonnen bei der Verpflichtung die Abverkaufsdaten der einzelnen Verkaufsstellen den Herstellern, zum Teil sogar noch elektronisch, zur Verfügung stellen zu müssen, über Qualitätskriterien, die diesen Namen tatsächlich kaum noch verdienen und festgeschriebene Mindestumsätze die auf Basis eines nicht näher dargelegten Durchschnitts willkürlich festgesetzt werden, bis hin zur Schulung des Geschäftsinhabers zur Belieferung einer Filiale und vieles andere mehr.

Aber wo, das mag sich mancher erstaunt fragen, bleiben die Verpflichtungen der Lieferanten? Kann es sein, dass nur vom Handel immer mehr immer weitreichendere Zugeständnisse gefordert werden? Und warum landet eigentlich gleichzeitig immer mehr, vermeintlich selektiv vertriebene Ware, im grauen Markt und diese in Luxemburg sogar in Supermärkten?

Hier ist es an jedem einzelnen Fragen zu stellen! Unternehmen bzw. Marken, die für sich auf Basis eigener Qualitätsmaßstäbe Ausnahmen vom Wettbewerbsrecht in Anspruch nehmen wollen, müssen die Kriterien Ihrer Verträge auch selbst diskriminierungsfrei und unterschiedslos anwenden.

Wer auch nur darüber nachdenkt solche Verträge zu  unterschreiben und einzuhalten sollte das auch von seinem Vertragspartner erwarten dürfen. Sonst sind die Verträge vor allem eines, nämlich:

Für den Papierkorb!