Online-Verkauf: Button-Lösung kommt!

Online-Verkauf: Button-Lösung kommt! Bereits im März hatte der Deutsche Bundestag eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches verabschiedet. Ziel war ursprünglich die Verbraucher vor Kostenfallen im Internet zu schützen, bei denen versteckt als kostenpflichtig deklarierte Leistungen, dem Verbraucher als vermeintlich kostenlos untergejubelt werden.

Die Auswirkungen der Änderung betreffen nun aber auch andere Bereiche des Internet-Vertriebs, wie z.B. Online-Shops.

Online-Verkauf: Button-Lösung kommt

Demnach müssen die Verbraucher eindeutig auf  die Kostenpflichtigkeit einer Ware oder Dienstleistung hingewiesen werden. Das geht bis hin zur Gestaltung des Bestell-Buttons, dessen Betätigung die Bestellung letztlich auslöst. Er ist gegenwärtig häufig nur mit „Bestellung abschließen“ „Weiter“ oder „Bestellen“ beschriftet.

Zukünftig muss auch aus der Beschriftung eindeutig die Kostenpflicht der Bestellung hervor gehen um einen Kaufvertrag zu begründen. Als rechtlich zulässige Button-Texte gelten aktuell – schlicht und einfach „kaufen“, „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig bestellen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“

Da bei Verwendung einer nicht den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Beschriftung das Risiko einer Abmahnung besteht, raten wir dringen zu einer Überprüfung des eigenen OnlineShop-Systems.

Die neue Regelung tritt voraussichtlich ab 01. August 2012 in Kraft treten.

[Text/Grafik: parfuemerienachrichten]

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