Neue Gruppenfreistellungsverordnung verabschiedet
Die Europäische Kommission hat eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen, also Vereinbarungen zwischen Herstellern und Vertriebshändlern für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, verabschiedet.
Weiterhin können die Unternehmen selbst entscheiden, wie ihre Produkte vertrieben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diesbezügliche Vereinbarungen keine Preisabsprachen oder andere Kernbeschränkungen enthalten und weder Hersteller noch Vertriebshändler mehr als 30% am jeweiligen Markt besitzt. […]