Neue Gruppenfreistellungsverordnung verabschiedet

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Die Europäische Kommission hat eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen, also Vereinbarungen zwischen Herstellern und Vertriebshändlern für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen,  verabschiedet.

Weiterhin können die Unternehmen selbst entscheiden, wie ihre Produkte vertrieben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diesbezügliche Vereinbarungen keine Preisabsprachen oder andere Kernbeschränkungen enthalten und weder Hersteller noch Vertriebshändler mehr als 30% am jeweiligen Markt besitzt.

Die Verordnung tritt wie geplant zum 31.05.2010 in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.05.2011.

Weitergehende Informationen werden wir nach der eingehenden Analyse der vorliegenden Unterlagen publizieren.

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