
Monat: April 2010


Geschenkbox zum Muttertag von Juvena

IKW Mitgiederversammlung in Berlin

Erholung im Weltkosmetikmarkt?!

30 Jahre Shiseido in Deutschland
„Shiseido“ bedeutet „Preise die Tugenden der Erde, die neues Leben gibt und neue Werte schafft.” Diese Zeile aus dem Yi Jing, einem Klassiker der asiatischen Literatur, umfasst die Philosophie von Shiseido als Unternehmen und als Marke. Im Jahre 1872 entwickelte sich der Name des ältesten Kosmetikkonzerns der Welt aus der japanischen Übersetzung des Yi Jing-Zitats. Aus diesen Wurzeln hat sich ein globales Unternehmen entwickelt, das heute in über 70 Ländern der Erde präsent ist und dabei auf einzigartige Weise für umfassende Schönheit und Wohlbefinden steht und modernste Technologien, wegweisendes Design und fernöstliche Philosophie vereinigt.

Puig Österreich: Müllner für das Marketing

Karstadt: Triton legt Angebot vor
Inzwischen wurde jedoch bekannt, dass an das Angebot Bedingungen geknüpft sind. Sie betreffen Zugeständnisse von Seiten der Vermieter wie auch von Seiten der Mitarbeiter und laufen damit wohl auf eine Reduzierung der Lohnkosten hinaus.

Karstadt: Bieterfrist endet

Neue Gruppenfreistellungsverordnung verabschiedet
Weiterhin können die Unternehmen selbst entscheiden, wie ihre Produkte vertrieben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diesbezügliche Vereinbarungen keine Preisabsprachen oder andere Kernbeschränkungen enthalten und weder Hersteller noch Vertriebshändler mehr als 30% am jeweiligen Markt besitzt.

GVO: Pressemitteilung der EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat eine neue Gruppenfreistellungsverordnung
für Vereinbarungen zwischen Herstellern und Vertriebshändlern für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen angenommen. Die Verordnung und die dazugehörigen Leitlinien tragen der Bedeutung des Internets Rechnung, das sich in den letzten zehn Jahren für den Online-Verkauf und den grenzüberschreitenden Handel zu einem wichtigen Vertriebskanal entwickelt hat und dessen Entwicklung die Kommission im Interesse einer breiteren Produktauswahl für die Verbraucher und im Interesse des Preiswettbewerbs fördern möchte. Nach wie vor gilt der Grundsatz, dass die Unternehmen selbst entscheiden, wie ihre Produkte vertrieben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diesbezügliche Vereinbarungen keine Preisabsprachen oder anderen Kernbeschränkungen enthalten und keine der beiden Seiten – d. h. weder Hersteller noch Vertriebshändler – mehr als 30 % am jeweiligen Markt besitzt. Zugelassene Händler dürfen die Produkte ohne Mengenbeschränkungen über das Internet verkaufen. Zudem gibt es weder Einschränkungen in Bezug auf den Standort der Kunden noch die Preise.