Unsicherheiten bei Depotverträgen

Aktuell werden von vielen Marken neue Depotverträge vorgelegt.  Häufig mit dem Argument einer Vereinheitlichung der europäischen Marktlandschaft der jeweiligen Lieferanten. Der Bundesverband Parfümerien rät dazu, die vorgelegten Dokumente nicht einfach ungeprüft zu unterschreiben, zumal auch die aktuelle Rechtslage Fragen offen lässt.

Europäische Anpassungen zum Teil nicht nachvollziehbar

Aktuell werden von vielen Marken neue Depotverträge vorgelegt.  Häufig mit dem Argument einer Vereinheitlichung der europäischen Marktlandschaft der jeweiligen Lieferanten. „Rückfragen bei unseren europäischen Schwesternverbänden haben ergeben, dass über neue Depotverträge dieser Marken im europäischen Ausland zum Teil noch gar nichts bekannt ist.“ erklärt Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Bundesverband Parfümerien e.V.

Schwebende Verfahren bringen Unsicherheit

Darüber hinaus, so Keldenich weiter, befänden sich wichtige Vertragsbestandteile zur Zeit in einer rechtlichen Schwebe-Situation. Sowohl beim Thema Mindestumsatz, wie auch zum Verkauf über das Internet, sind wie allgemein bekannt, zur Zeit Klagen anhängig: „Der Ausgang der Verfahren kann die Rahmenbedingungen der Vertragsgestaltung ganz erheblich beeinflussen. Hier sind Änderungen in jede Richtung denkbar.“

Vertragsanpassungen im Zweifel zurückstellen

Fast alle aktuellen Depotverträge beinhalten direkt oder als Anlage, Regelungen zu den beiden strittigen Punkten. Daher sollten neue Depotverträge nicht voreilig unterschrieben sondern genau unter die Lupe genommen werden. Im Zweifel empfiehlt es sich, die Depotverträge unter Einbeziehung des Verbandes, auf einzelne kritische Passagen oder Klauseln prüfen und klären zu lassen.

[Bundesverband Parfümerien/Bild: parfuemerienachrichten]

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