Abschaffung der WLAN-Störerhaftung: Rechtssicherheit für den Handel

Abschaffung der WLAN-Störerhaftung: Mit Blick auf die morgige Abstimmung zur WLAN-Störerhaftung im Bundestag fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) Rechtssicherheit für Händler, die Ihren Kunden WLAN anbieten wollen.

„WLAN-Anbieter müssen vor Abmahnern oder Unterlassungsansprüchen bewahrt werden“, so der stellvertretende HDE Hauptgeschäftsführer
Stephan Tromp. Vor allem die kleinen und mittelständischen Händler könnten die derzeitigen rechtlichen Risiken nicht tragen und deshalb kein WLAN für ihre Kunden anbieten.

„WLAN ist im Handel die Grundlage für viele Innovationen, die derzeit entwickelt werden. Anwendungen wie Innen-Navigation, digitale Produktinformationen oder mobile Bezahlung basieren darauf, dass Kunden Zugang zum Internet haben“, so Tromp weiter. Aufgrund baulicher Gegebenheiten sei das oft nur per WLAN sicherzustellen.

Abschaffung der WLAN-Störerhaftung – Rechtssicherheit von Nöten

„Es reicht dabei nicht einfach die Störerhaftung abzuschaffen und den Rest den Gerichten zu überlassen. Wenn keine Rechtssicherheit, auch in Hinblick auf Abmahner oder Unterlassungsansprüche existiert wird kein Händler sein WLAN öffnen“ ergänzt Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Handelsverband Kosmetik.

Der Wegfall der WLAN-Störerhaftung werde diese Entwicklungen deutlich erleichtern und befördern. Die Handelsverbände setzen sich deshalb bereits seit langem für entsprechende gesetzliche Regelungen ein. Zusätzliche Rechtssicherheit erhofft sie sich von einem in diesem Jahr anstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Vorab hatte bereits ein Gutachter des EuGH entschieden, dass WLAN Anbieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn Nutzer illegal Dateien herunterladen.

[Text: HDE/Handelsverband Kosmetik, Bild: parfuemerienachrichten]