Bundeskartellamt: Schwerpunktabteilung für E-Commerce Bereich

Das Bundeskartellamt richtet eine Schwerpunktabteilung für den Bereich E-Commerce ein. Die 2. Beschlussabteilung soll sich, unter Vorsitz von Dr. Felix Engelsing künftig verstärkt um die Anwendung des neuen § 19a GWB und des allgemeinen Kartellrechts im Bereich E-Commerce kümmern. Sie wird insbesondere für die kartellrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Amazon und anderer Handelsplattformen zuständig sein.

Bundeskartellamt: Schwerpunktabteilung für E-Commerce – zentrale Aufgabe Missbrauchsaufsicht

Eine zentrale Aufgabe der Schwerpunktabteilung ist die Missbrauchsaufsicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes erklärt dazu anlässlich der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Januar 2021: „Die klassische Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbsbehörden ist darauf ausgerichtet, vorhandenes wettbewerbsfeindliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen im Nachhinein abzustellen oder zu sanktionieren. Auf dieser Basis haben wir in den vergangenen Jahren auch als nationale Wettbewerbsbehörde wichtige Erfolge erzielt, wie zum Beispiel in unseren Verfahren gegen Amazon oder Facebook. Die große Dynamik der Digitalwirtschaft und das rasante Wachstum der großen Plattformen machen es aber notwendig, schneller und noch effektiver einschreiten zu können. Hier bringt uns die Novelle einen großen Schritt voran. Wir werden künftig bestimmte Verhaltensweisen der Big-Tech-Unternehmen schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir werden die Möglichkeit bekommen, vorbeugend einzuschreiten. Das kann ganz entscheidend dazu beitragen, die Marktmacht der großen Plattformen einzubremsen. Der deutsche Gesetzgeber ist hier international Vorreiter. Ähnliche Instrumente werden zwar auch auf europäischer Ebene diskutiert, aber der Gesetzgebungsprozess steht dort noch ganz am Anfang.“

Beschlussabteilung wird künftig auch für Unterhaltungselektronik und elektrische Haushaltsgeräte zuständig sein

Außerdem wird künftig die 2. Beschlussabteilung neben dem E-Commerce für die Bereiche Unterhaltungselektronik und elektrische Haushaltsgeräte (Herstellung und Vertrieb) zuständig sein (bislang 1. Beschlussabteilung). Im Gegenzug wechselt die Zuständigkeit für den Lebensmittelhandel von der 2. Beschlussabteilung auf die 1. Beschlussabteilung.

Zuständigkeit für den Wirtschaftsbereich Lebensmittelhandel wechselt

Mit Wirkung zum 15. Mai 2021 wechselt – nach rechtskräftigem Abschluss der Prüfung des geplanten Erwerbs von 101 Standorten der Real-Supermärkte durch Kaufland (PM vom 20.12.2020) und des geplanten Erwerbs von 72 Standorten durch Edeka (PM vom 17.03.2021) – deshalb die Zuständigkeit für den Wirtschaftsbereich Lebensmittelhandel von der 2. Beschlussabteilung auf die 1. Beschlussabteilung (Vorsitzender Dr. Markus Wagemann). Der Lebensmittelhandel umfasst den Groß- und Einzelhandel für Lebensmittel einschließlich Getränke.

Handelsverband Kosmetik begrüßt die Veränderungen – Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit

Der Bundesverband Parfümerien – Handelsverband Kosmetik begrüßt die Neuausrichtung. „Die disruptiven Veränderungen im E-Commerce Bereich stellen Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Verwaltung vor erhebliche Herausforderungen. Die Corona-Pandemie hat die Entwicklung zusätzlich beschleunigt. Radikale Umbrüche bergen immer die Gefahr, dass Fakten geschaffen werden, noch bevor Fragen nach den wettbewerbsrechtlichen Implikationen überhaupt gestellt werden können. Vertikale Integration und Veränderungen der Wertschöpftungs- und Lieferketten führen hier zu völlig neuen Fragestellungen. Die Gründung der Schwerpunktabteilung ist daher ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit.“

[Text: parfuemerienachrichten/Bild: Bundeskartellamt]