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Handel mit Parfumtestern verboten
Auf Betreiben der Coty Germany GmbH hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Coty den Handel mit Dufttestern auf markenrechtlicher Grundlage verbieten kann.
Der Bundesgerichtshof war im Urteil vom 15.02.2007 noch anderer Auffassung gewesen: Die Markenrechte von Coty an Parfumtestern (Werbemittel zum Probieren des Duftes in einer Parfümerie) seien durch die Übergabe an die Parfümerien (sog. Depositäre) erschöpft und könnten deshalb dem weiteren Vertrieb nicht entgegengehalten werden. […]