Handel mit Parfumtestern verboten

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ParagrafHandel mit Parfumtestern: Auf Betreiben der Coty Germany GmbH hat der Europäische Gerichtshof  entschieden, dass Coty den Handel mit Dufttestern auf markenrechtlicher Grundlage verbieten kann.

Der Bundesgerichtshof war im Urteil vom 15.02.2007 noch anderer Auffassung gewesen: Die Markenrechte von Coty an Parfumtestern (Werbemittel zum Probieren des Duftes in einer Parfümerie) seien durch die Übergabe an die Parfümerien (sog. Depositäre) erschöpft und könnten deshalb dem weiteren Vertrieb nicht entgegengehalten werden. Insofern spiele es auch keine Rolle, dass Dufttester den Depositären nur treuhänderisch und unter dauerndem Eigentumsvorbehalt als Werbemittel überlassen würden.

Coty hingegen blieb weiterhin der Auffassung, dass die Markenrechte an Dufttestern nicht erschöpft sind, weil für diese Produkte aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und der äußeren Aufmachung klargestellt ist, dass diese überhaupt nicht frei in den Verkehr gelangen sollen. Der EuGH hat die Rechtsauffassung von Coty Prestige mit dem Urteil vom 03.06.2010 – C-127/09 – bestätigt. Die Markenrechte an Werbemitteln erlöschen nur dann, wenn sie mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gelangen und dort zirkulieren sollen. Dies sei bei Dufttestern, die ausdrücklich als „unverkäuflich“ gekennzeichnet sind, aber nicht der Fall.

Guido Baumgartner, Director Global Brand Protection von Coty: „Dieses Urteil ist ein Meilenstein für die gesamte Branche. Der illegale Handel mit Dufttestern hat in den letzten Jahren beunruhigende Ausmaße angenommen. Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, für seine Überzeugungen zu kämpfen. Nach mehr als 6 Jahren und einem schmerzhaften Rückschlag beim BGH haben wir uns in dieser wichtigen Frage endlich durchgesetzt.“

Die Coty Germany GmbH ist Europas führendes Vertriebsunternehmen für Luxusparfums mit den Marken Lancaster, Joop!, Davidoff, Jil Sander, Calvin Klein, Lagerfeld, J.Lo/Jennifer Lopez, Jette Joop, Nikos, Chopard, Chloé, Vera Wang, Marc Jacobs, Kenneth Cole, Cerruti 1881, Sarah Jessica Parker und Vivienne Westwood.

[Text: Lubberger Lehment – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Grafik: Bundesverband Parfümerien e.V.]

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