Erbschaftsteuer belastet Familienunternehmen

Mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 25. September zur Erbschaftsteuer bleibt das Problem der Überbewertung von Unternehmen ungelöst.

„Wenn die Reform der Erbschaftsteuer so kommt, dann führt das bei Familienunternehmen im Erbfall oft zu Überbesteuerungen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Denn die derzeit geltenden Regelungen hätten Überbewertungen von Unternehmen zur Folge. Erbschaftsteuern müssten dann auf Werte gezahlt werden, die tatsächlich überhaupt nicht vorhanden sind.

Entwurf könnte Unternehmensvermögen angreifen

Der Bundesrat will einerseits in weiterem Umfang als im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen die Unternehmen besteuern, gleichzeitig aber die Möglichkeiten zur ratenweisen Zahlung der Steuern einschränken. Damit entsteht das Risiko, dass das Unternehmensvermögen angegriffen werden muss, um Erbschaftsteuer zu zahlen. „Das gefährdet im Ergebnis Arbeitsplätze und notwendige Investitionen. Es sollte sichergestellt werden, dass der Erbe seine Steuerlasten aus den Gewinnausschüttungen finanzieren kann“, so Genth weiter.

Erbschaftsteuer: Praxisfreundliche und rechtssichere Lösung notwendig

Zumindest verzichtet der Bundesrat darauf, eine Absenkung der Prüfschwelle zu fordern, ab der Unternehmen als groß gelten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 bestätigt, dass der Gesetzgeber Betriebe von der Erbschaft- beziehungsweise der Schenkungsteuer mit dem Ziel des Erhalts des Betriebes und der mit ihm verbundenen Arbeitsplätze weitreichend verschonen dürfe. „Die Politik muss jetzt eine praxisfreundliche und rechtssichere Lösung hinbekommen“, so Genth.

[Text/Bild: HDE]