EuGH-Urteil zur WLAN-Störerhaftung Politik wieder in der Pflicht: Das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur WLAN-Störerhaftung wurde heute veröffentlicht. Der EuGH hat entschieden, dass zwar keine Schadensersatzansprüche gegen WLAN-Anbieter bestehen. Allerdings müssen diese Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden vorbeugen. Ansonsten drohen Ihnen Unterlassungsansprüche.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht daher wieder die Bundesregierung und die EU-Gesetzgebung in der Pflicht.
Schnell für Rechtssicherheit sorgen – Risiken für Händler
„EU- und Bundespolitik müssen schnell für Rechtssicherheit sorgen. Ansonsten sind die rechtlichen Risiken für Händler, die ihren Kunden freies WLAN anbieten wollen groß“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.
„Wenn EU-Kommissar Günther Oettinger seine frisch aus der Taufe gehobene Kampagne für mehr freie WLAN-Angebote erfolgreich gestalten möchte, müssen auch die rechtlichen Vorgaben auf europäischer Ebene stimmen.“. Hier seien praxisgerechte Lösungen gefordert. Es sei unrealistisch, allen Kunden individuelle Passwörter zur Verfügung zu stellen.
EuGH-Urteil zur WLAN-Störerhaftung Politik wieder in der Pflicht
Und auch die Bundespolitik sei jetzt gefordert. Die gerade beschlossene Änderung des Telemediengesetzes reiche nach diesem Urteil nicht mehr aus. Der Gesetzgeber müsse Unterlassungsansprüche gegen WLAN-Anbieter eindeutig ausschließen.
Praxisgerechte Lösungen gefordert – Innovationen Innenstädte und Geschäfte
„Der Einzelhandel braucht freie WLAN-Angebote. Passwörter oder andere Hürden machen den Zugriff in der Praxis für die meisten Kunden zu kompliziert und damit unattraktiv“, so Tromp. Gefordert seien Innovationen und Ideen für digitalisierte Innenstädte und Geschäfte. Die richtigen rechtlichen Vorgaben könnten dann zu einem Innovationsschub im stationären Handel führen. Voraussetzung ist die weitere Verzahnung zwischen stationärem Geschäft und Online-Kanal. Gerade Online-Anwendungen wie Innen-Navigation, digitale Produktinformationen oder mobile Bezahlung benötigen WLAN. Sie basierten darauf, dass die Kunden mit ihren Smartphones im Geschäft auf das Internet zugreifen können. Hier verhindern bauliche Gegebenheiten oft die Nutzung mobilen Internets. nur per WLAN sicherzustellen.
[Text: HDE/Bild: parfuemerienachrichten]