Europäischer Parfümerieverband FEPD trifft sich in Wien

Europäischer Parfümerieverband FEPD trifft sich in Wien. Der europäische Dachverband des Parfümerie-Einzelhandels FEPD hat sich Mitte Oktober zu einer Arbeitssitzung in Wien getroffen. Insgesamt 22 Teilnehmer aus sechs europäischen Ländern Frankreich, Norwegen, Italien, Deutschland, der Schweiz und Österreich diskutierten über aktuelle Fragen rund um den europäischen Parfümeriewarenhandel.

Im Zentrum der Gespräche standen aktuelle Branchenprobleme genauso, die zukünftige Entwicklung des Marktes und der rechtlichen Rahmenbedingen.

Europäischer Parfümerieverband FEPD diskutiert Zukunft des selektiven Parfümeriewarenhandels

Neben der Zukunft des selektiven Parfümeriewarenhandels standen auch der in allen europäischen Ländern ausufernde Graumarkt, aktuelle Urteile zum selektiven Vertrieb in verschiedenen Mitgliedsländern, sowie der Internetvertrieb von Parfümeriewaren auf der Tagesordnung. Resümee: Es ist verboten den Internetvertrieb Herstellerseitig generell zu verbieten, die Definition klarer Kriterien für den Vertrieb über autorisierte Depositäre, auch im Internet dagegen, das zeigen Urteile aus verschiedenen europäischen Ländern, unter anderem Deutschland und Frankreich ist durchaus zulässig und erlaubt. Darüber hinaus haben die Hersteller, das zeigt ein aktuelles Urteil aus Frankreich durchaus die Möglichkeit den Internetvertrieb von Graumarktware zu untersagen.

Neue EU-Kosmetikverordnung und deren Handhabung

Weitere Themen waren die neue EU-Kosmetikverordnung und deren Handhabung in den einzelnen Mitgliedsstaaten und Norwegen. Inzwischen existieren in nahezu allen Ländern Leitfäden und Erläuterungen der nationalen Verbände die im Rahmen der Sitzung vorgestellt wurden.

Auch die Weiterentwicklung eines europaweit einheitlichen Datenstandards für die Produkte des selektiven Vertriebs wurde diskutiert. Ausgangspunkt war ein vom deutschen Bundesverband Parfümerien und der Wirtschaftskammer Österreich initiiertes Projekt, das im letzten Jahr mit der Verabschiedung eines einheitlichen Datenstandards abgeschlossen wurde. In Zusammenarbeit mit der globalen Standartisierungs-Organisationen GS1 sind entsprechende Aktivitäten im vergangen Jahr auch in Frankreich gestartet. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Datenraumes für Produktdaten.

Qualitative Kriterien – Überarbeitung der Erklärung von Bologna

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Überarbeitung der 2006 formulierten Erklärung von Bologna hierin fordern alle Verbände eine einheitliche, diskriminierungsfreie und an qualitativen Kriterien orientierte Handhabung des selektiven Vertriebs in Europa.

Nach getaner Arbeit konnten die Teilnehmer im Rahmen einer furiosen Galaveranstaltung beim Flair de Parfum echte Wiener Gastfreundschaft genießen.

[Text/Bild: parfuemerienachrichten]


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