Gesetz gegen Abmahnmissbrauch beschlossen

Richterhammer und Gesetzbuch - Europäische Union [Bild: FOTOLIA/Zerbor]

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch beschlossen. In der vergangen Woche hat der Deutsche Bundestag mit dem zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ein Gesetz gegen Abmahnmissbrauch beschlossen. Ein Meilenstein für Schutz insbesondere kleinerer Handelsunternehmen.

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch beschlossen – Gegenansprüche möglich

Abmahnmissbrauch durch unseriöse Verbände oder Kanzleien kann damit besser bekämpft werden. Zusätzlich zählen unter anderem geringere finanzielle Anreize für Abmahner, höhere Voraussetzungen für eine Abmahnung und die Möglichkeit für Abgemahnte, Gegenansprüche geltend zu machen zum Gesetzespaket.

Gesetz ist Schritt in die richtige Richtung – weitere sollten folgen

„Das neue Gesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.“ kommentiert Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Handelsverband KosmetikBundesverband Parfümerien das Gesetz. „Schade ist jedoch, das Datenschutzverstöße weiterhin abmahnfähig bleiben, so Keldenich weiter.

Instrumente der Rechtsdurchsetzung als Einnahmequelle missbraucht

Auch der Handelsverband Deutschland begrüßt das Gesetz: „Zahlreiche unseriöse Abmahnverbände und Rechtsanwaltskanzleien haben in den letzten Jahrzehnten die Instrumente der privaten Rechtsdurchsetzung als Einnahmequelle genutzt. Da ging es oft im Kern nicht darum, rechtskonformes Verhalten sicherzustellen, sondern nur darum, Unternehmen zur Kasse zu bitten“, so HDE Hauptgeschäftsführer
Stefan Genth.

Behördliche Kontrolle der klagebefugten Einrichtunge

Das nun vorliegende Gesetz schränkt die Möglichkeiten des Abmahnmissbrauchs nun endlich ein und stärkt damit die private Rechtsdurchsetzung insgesamt. Zukünftig gelten erweiterte Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, eine behördliche Kontrolle der klagebefugten Einrichtungen, verringerte finanzielle Anreize für Abmahnungen und verbesserte Möglichkeiten, Gegenansprüche anzumelden.

Instrumentenkasten kann Unternehmen wirkungsvoll vor den Praktiken der Abmahnindustrie schützen

Genth: „Damit steht ein Instrumentenkasten bereit, um insbesondere
kleinere Unternehmen wirkungsvoll vor den Praktiken der Abmahnindustrie zu schützen.“

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch beschlossen – Streichung des sogenannten Fliegenden Gerichtsstands

Besonders bemerkenswert sei die Tatsache, dass der Kläger sich in Zukunft nicht mehr ein Gericht nach seinem Gusto auswählen könne, wenn er einen Online-Händler auf Unterlassung in Anspruch nehmen wolle. „Die Streichung des sogenannten Fliegenden Gerichtsstands war lange überfällig und ist ein echter Meilenstein für mehr Fairness im Prozess“, so Genth weiter.

Verstößen gegen das Datenschutzrecht nicht abschließend geklärt

Negativ bewertet der HDE allerdings, dass die Frage der Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen das Datenschutzrecht nicht abschließend für alle Unternehmen gesetzlich geklärt wurde. „Hier hat der Gesetzgeber die Chance verstreichen lassen, Rechtsklarheit zu schaffen“, so Genth. Nun müsse die Sache vom EuGH entschieden werden – mit offenem Ausgang.

[Text: parfuemerienachrichten/Bild: Fotolia]


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