Handelsverbände: WLAN Störerhaftung – keine Unterlassungserklärungen unterschreiben

WLAN Störerhaftung – keine Unterlassungserklärungen unterschreiben: der Bundestag am 2. Juni ein neues Telemediengesetz verabschiedet. Dies bringt mehr Rechtssicherheit für Unternehmen im Zusammenhang der sogenannten Störerhaftung. Das Gesetz wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich im Juli in Kraft treten. Die Handelsverbände fordern ihre Mitglieder nun auf, sollten sie trotz der Beschlüsse hinsichtlich des Telemediengesetzes Unterlassungsklagen erhalten, keine Unterlassungserklärungen zu unterschreiben.

Störerhaftung für Anbieter offener WLAN-Hotspot abgeschafft

Bislang sorgte die WLAN Störerhaftung dafür, dass sich Anbieter offener WLAN-Hotspots u.a. im Einzelhandel, erheblichen Haftungsrisiken gegenüber sahen. Das Risiko der Funknetzbetreiber, durch Öffnung ihrer Zugänge kostenpflichtige Abmahnungen für Rechtsverletzungen zu erhalten, untergrub bislang die Chancen des Internets für den deutschen Einzelhandel.

Keine Haftung mehr für Rechtsverstöße – EUGH Urteil erwartet

Mit der Änderung des Telemediengesetzes vom 2. Juni 2016 durch den Deutschen Bundestag werden gewerbliche, nebengewerbliche und private WLAN-Anbieter zukünftig wie Zugangsanbieter („Access Provider“) zum Internet behandelt. Dadurch sollen Betreiber eines WLAN-Netzes nicht mehr für Rechtsverstöße durch ihre Nutzer haften. Weitere Klarheit wird von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwartet. Wir berichteten: http://www.parfuemerienachrichten.de/abschaffung-der-wlan-stoererhaftung-rechtssicherheit-fuer-den-handel/http://www.parfuemerienachrichten.de/weg-fuer-offenes-wlan-frei-lobbyerfolg-fuer-handelsverbaende/.

Abschaffung der WLAN Störerhaftung bietet Chancen

Durch die Abschaffung der WLAN Störerhaftung entstehen für den deutschen Einzelhandel umfangreiche Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung. Zahlreiche Technologien und Innovationen stehen dem Handel zur Verfügung und sind bereit, genutzt zu werden. Zu nennen sind beispielsweise virtuelle Ergänzungen des Warenangebots oder eine Innen-Navigation, die über mobile Karten die Orientierung für den Kunden erleichtert. Außerdem können durch öffentliches WLAN Bezahlvorgänge bequem mit dem Smartphone abgewickelt und Wartezeiten für den Kunden und Besucher (z.B. vor der Umkleidekabine) überbrückt werden.

Keine Unterlassungserklärungen unterschreiben, sondern Handelsverband informieren

Sollten Sie, als Mitglied der Handelsorganisation (Handelsverband Deutschland/Handelsverband Kosmetik etc.), trotz der Beschlüsse hinsichtlich des Telemediengesetzes Unterlassungsklagen erhalten, bitten die Handelsverbände Ihre Mitglieder keine Unterlassungserklärungen mehr zu unterschreiben, sondern sich an ihren Handelsverband zu wenden. Die Angelegenheiten wird dann gemeinsam erledigt.

[Text: Handelsverband Deutschland/Bild: parfuemerienachrichten]