BUND Kosmetik-Studie – sachlich nicht unumstritten: Kritik vom IKW

Meinung_kBUND Kosmetik-Studie zu hormonähnlichen Wirkungen kosmetischer Produkte: Die nachrichtenarme Zeit im Sommer wird gerne genutzt, um mit Sensationsmeldungen, sonst wenig beachtete Themen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken. Vermeintliche Horrormeldungen über Kosmetika tauchen dabei immer wieder in der öffentlichen Berichterstattung auf.

So auch in diesem Jahr: Mit einer Studie zu hormonell aktiven Stoffen in Kosmetika macht der BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V.), nun auf sein ToxFox-Projekt und sich selbst aufmerksam.

Im Rahmen des Projektes wurden nach BUND-Angaben 60.000 kosmetische Mittel untersucht und darin Stoffe mit hormonähnlicher Wirkung gefunden. Dazu passend wurde eine App vorgestellt, mit der Verbraucher am Point-of-Sale prüfen können soll, ob das jeweilige Produkt diese Stoffe enthält. Details dazu finden Sie unter dem folgenden Link:

http://www.bund.net/themen_und_projekte/chemie/toxfox_der_kosmetikcheck/

Auch wenn sie zunächst gefährlich klingen mögen, bei der Bewertung der BUND-Ergebnisse ist in mehrfacher Hinsicht Skepsis angebracht: Sowohl der Zusammenhange zwischen Kosmetik und angeblichen Gesundheitsgefahren, als auch die Art und Durchführung der „Untersuchung“ und die in der Datenbank hinterlegten Informationen sind, laut einer Presseveröffentlichung des Industrieverband Körperpflege und Waschmittel, nicht unumstritten.

„Wer in Deutschland kosmetische Mittel kauft, kann sie ohne gesundheitliche Bedenken anwenden. Das gewährleisten sorgfältige Sicherheitsbewertungen der Hersteller und die wissenschaftlich fundierte Prüfung und Genehmigung durch nationale und internationale Behörden.“ schreibt IKW in einer Presseinformation zum Thema.

Unabhängig vom Absender der Nachricht, Fakt ist: Deutschland bzw. Europa haben mit der europäischen Kosmetikverordnung eine der strengsten Sicherheits- und Kontrollvorschriften für Kosmetika weltweit. Und Fakt ist auch: Kosmetika, die diesen hohen Standards nicht genügen, dürfen in Europa weder beworben, noch verkauft werden. Der Schutz der Verbraucher hat dabei, laut Europäischer Kommission, oberste Priorität.

Darüber hinaus wird im Rahmen von Warnungen vor vermuteter hormonähnlicher Wirkung bestimmter Inhaltsstoffe nicht immer deutlich genug zwischen einem theoretischen Risiko und einer realen Gefahr unterschieden. Beispiel: Salz ist für den Menschen in großen Mengen schädlich, aber eine Prise Salz würzt das Essen. Tomaten enthalten das giftige Alkaloid Tomatin, tragen jedoch, in üblichen Mengen zur gesunden Ernährung bei. Ähnlich ist es mit möglicherweise hormonell aktiven Stoffen in Kosmetika: Sie sind für den Menschen zwar weder notwendig noch nützlich, kommen jedoch mit dem menschlichen Körper in nur so geringer Menge in Kontakt, dass eine hormonähnliche Wirkung in der Praxis nicht zu erwarten ist.

Dies bestätigen auch die für die gesundheitliche Sicherheit verantwortlichen Behörden, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung, das feststellt: „Entscheidend für die Einschätzung des gesundheitlichen Risikos ist die Exposition, also der Umfang, in dem ein Mensch mit einer endokrin [hormonell, Anm. des Autors] wirkenden Substanz in Kontakt kommt. Die derzeit vorliegenden Daten zur Exposition gegenüber einzelnen Substanzen ergeben keine wissenschaftlich fundierten Belege für eine Gesundheitsgefährdung, auch nicht für besonders empfindliche Verbrauchergruppen wie Kleinkinder oder Jugendliche in der Pubertät.“

Darüber hinaus ist auch die Datenbasis der App nicht unumstritten. Schließlich wird mit dem Handy der EAN-Code eingescannt. Dieser steht jedoch in keinem Zusammenhang zu der Formel bzw. den tatsächlichen Inhaltsstoffen der Produkte. Daher kann ein Stoff in der Datenbank hinterlegt sein, der möglicher Weise früher einmal in einem gleichnamigen Produkt mit demselben EAN-Code enthalten war, aber gar nicht Bestandteil der aktuellen Rezeptur ist.

Laut Angaben des IKW sind in der Datenbank bei einigen Kosmetika außerdem Stoffen als Inhaltsstoffe vermerkt, die in der Rezeptur aber letztlich tatsächlich gar nicht enthalten sind.

Es ist gut und richtig, auf mögliche Risiken hinzuweisen und es ist selbstverständlich, dass jeder Kosmetikverwender und jede Kosmetikverwenderin einen Anspruch auf gesundheitlich unbedenkliche Produkte hat. Eine unprätentiöse, ausgewogene, sachliche und an Fakten orientierte Kommunikation aller Beteiligten wäre, im Sinne der Verbraucher jedoch, genauso wünschenswert.

[Text/Bild: parfuemerienachrichten]



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