EU-Ministerrat will klaren Verantwortlichkeiten beim Verkauf von Produkten

EU-Ministerrat will klare Verantwortlichkeiten beim Verkauf von Produkten. Positiv bewerten der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband Parfümerien die Vorschläge des EU-Ministerrates für eine neue EU-Marktüberwachungsverordnung. Bisher erfüllen viele Produkte, die hierzulande von Händlern aus Nicht-EU-Ländern verkauft wurden, nicht die EU-Produktsicherheitsstandards. Das trifft  vor allem auf Verkäufe über Online-Warenhäuser wie Amazon oder –Marktplätze zu.

EU-Ministerrat will klare Verantwortlichkeiten beim Verkauf von Produkten

Werden die geltenden Sicherheitsstandards dann nicht erfüllt oder erhält der Kunde z.B. Fälschungen statt der bestellten Ware, ist für die Behörden meist kein Verantwortlicher greifbar. Im Ergebnis sind dann die Händler aus der EU, die sich an die Standards halten, im Wettbewerb benachteiligt.

Zahl der Warnungen steigt – Verbraucher sind verunsichert

Zusätzlich ist die Zahl der Warnungen vor gefährlichen Produkten in der EU alleine 2013 um 3,8 % gestiegen. 27 % der Verbraucher waren 2012 der Auffassung, dass eine beträchtliche Anzahl von Non-Food-Verbraucherprodukten nicht sicher sei, das berichtet der Rat der Europäischen Union auf seiner Webseite.

Lückenloses Netz mit klaren Verantwortlichkeiten beim Verkauf von Produkten

Der EU-Ministerrat will dieses Problem jetzt konsequent angehen und ein lückenloses Netz mit klaren Verantwortlichkeiten beim Verkauf von Produkten auf dem EU-Binnenmarkt schaffen. Sofern der Hersteller außerhalb der EU sitzt und keinen Bevollmächtigten benannt hat, gibt es entweder einen Importeur oder ein Fulfillment-Center, das nach den Vorschlägen des Rates nun zuständig wäre. Damit werden Fulfillment-Center erstmals ähnlich wie stationäre Händler betrachtet und damit eine rechtliche Gleichbehandlung sicher gestellt.

Verbraucherschutz und Fairer Wettbewerb

Bei Direktverkäufen müsste zwingend ein Bevollmächtigter benannt werden. „Produkte auf dem EU-Binnenmarkt müssen sicher sein, damit der Wettbewerb fair ist und Verbraucher besser geschützt sind. Der EU-Ministerrat schlägt hier die richtige Richtung ein“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Fulfillment-Anbieter müssen Herkunft der Ware offenlegen

„Eine Neuregelung war überfällig, eine von uns in Auftrag gegebene Studie zum Verkauf von Markenparfums auf Onlinemarktplätzen hat Verdachtsmomente für eine erschreckend hohe Fälschungsquote ergeben. Wichtig ist aber auch, dass Fulfillment-Anbieter nachweisen müssen, von welchem Lieferanten des Produkt tatsächlich stammt. Und zwar auch innerhalb Europas, oder alternativ in die Haftung genommen werden. Sonst bleibt lückenloser Verbraucherschutz eine Illusion“ ergänzt Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Bundesverband Parfümerien.

[Text: parfuemerienachrichten/Bild: Rat der Europäischen Union]

 


Studie: Verkauf von Parfüms auf Online-Marktplätzen

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