Fälschungen bei Amazon – NEW YORKER gewinnt Rechtsstreit auf sofortige Auskunft. Das Online-Portal Amazon muss nach einem Urteil zukünftig allen Markenherstellern sofort und uneingeschränkt Auskunft über dort gehandelte Plagiate geben.
Fälschungen bei Amazon – NEW YORKER gewinnt Rechtsstreit auf sofortige Auskunft
Bereits im September 2017 konnte der Young Fashion-Filialist NEW YORKER einen Etappensieg im Rechtsstreit gegen Amazon erzielen. Damals hatte das Landgericht Braunschweig erstmals entschieden, dass der Online-Versandhändler gegenüber Markenherstellern in allen Fällen auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auskunftspflichtig ist. Amazon legte Berufung ein und scheiterte nun vor dem Oberlandesgericht Braunschweig erneut. Dieses bestätigte in seinem Urteil die Anwendbarkeit einer zum Schutz von Markenherstellern geschaffenen Vorschrift des deutschen Markengesetzes, beruhend auf einer EU-Richtlinie.
Gefälschte und unlizenzierte Waren – bislang ohne wirksame Kontrolle
Auf Amazon werden schon seit längerer Zeit unkontrolliert gefälschte und unlizenzierte Waren angeboten, bislang ohne wirksame Kontrolle. Kunden wurden betrogen, Unternehmen in ihren Markenrechten verletzt. So auch NEW YORKER: Ein Händler bot auf Amazon gefälschte Artikel einer Eigenmarke des Fashion-Unternehmens an, ohne dessen Einwilligung.
Mehr Sicherheit für Kunden im Bereich des E-Commerce
NEW YORKER begrüßt die Entscheidung und freut sich über das beispielhafte Urteil, das nicht nur mehr Sicherheit für Kunden im Bereich des E-Commerce bedeutet, sondern allen Markenherstellern die Möglichkeit bietet, ihre Markenrechte effektiver zu schützen.
[Text/Logo: NEW YORKER]