Einspruch… Verbraucherschutz gilt für alle!?

Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Bundesverband Parfümerien e.V.

Einspruch… Verbraucherschutz gilt für alle!? Ein Kommentar von Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Bundesverband Parfümerien – Handelsverband Kosmetik. Vor drei Wochen wurde es verkündet: EU-Justizkommissarin Vera Jourovà hat sich mit Amazon, eBay, AliExpress und Rakuten Frankreich geeinigt. Gefährliche Produkte sollen zukünftig, spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Meldung aus den Online-Shops gelöscht werden. Was für die einen nach einem Erfolg klingen mag, klingt für die anderen nach einem Schlag in das Gesicht des europäischen Verbraucherschutzes.

Prinzip des vorbeugenden Verbraucherschutzes

Zur Erinnerung: „Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen.“ So ist es bei Wikipedia zu lesen. In Europa, auch das weiß Wikipedia, herrscht das Prinzip eines vorbeugenden Verbraucherschutzes. Das bedeutet in der Praxis: Produkte und Dienstleistungen dürfen dann, und nur dann, in Verkehr gebracht werden, wenn von Ihnen keine Gefahr für die Kunden ausgeht. Das gilt zumindest für den stationären Handel.

Stationärer Händler muss Produkte vorab prüfen

Im Zweifel muss der Inverkehrbringer, z.B. ein Händler nachweisen, dass die Vorgaben des Verbraucherschutzes angemessen berücksichtigt worden sind. Es ist daher verboten, gefährliche Produkte überhaupt erst anzubieten. Durch die Absprache mit den großen Anbietern, aber auch die aktuellen Regeln für den Online-Handel, wird dieses Prinzip in sein Gegenteil verkehrt. Damit wird, überspitz formuliert, das amerikanische Rechtssystem durch die Hintertür als Sonderregelung für Online-Händler in Europa manifestiert.

Rückwärtsgerichtes Handeln statt vorbeugenden Schutzes

An die Stelle einer Verpflichtung des Handels gefährliche oder gefälschte Produkte gar nicht erst anzubieten, tritt im Online-Handel ein rückwärts gerichtetes Handeln ein, nachdem der Schaden unter Umständen bereits eingetreten ist. Und das Rückwirkend und innerhalb von zwei Werktagen!!!

Verbraucherschutz gilt für Alle !? Gleiches Recht für alle Marktteilnehmer

Nun mag man einwenden: Nun ja, die großen Online-Anbieter sind nun einmal da, die Regelungen sehen zurzeit nun mal so aus und auch der Gesetzgeber muss mit dem Faktischen leben. Stimmt! Aber der europäische Verbraucherschutz ist auch da und gilt, könnte man vermuten, für alle Unternehmen gleichermaßen.

Europäisches Wertesystem verteidigen

Wenn der vorbeugende Verbraucherschutz weiterhin gesellschaftlicher Konsens ist, gilt es diesen zu verteidigen, falls nicht, auch gut, aber dann bitte für Alle.Parallele Rechtssysteme für bestimmte Unternehmensformen und Größen darf es nicht geben.

Problem wird häufig unterschätzt

2017 haben europäische Verbraucherschutzbehörden mehr als 2.200 gefährliche Produkte gemeldet. Laut der EU-Kommission folgten europaweit fast 4.000 Rückrufaktionen, Verkauf- oder Importstops. Die entsprechenden EU-Regeln für den Online-Handel sehen derzeit nur vor, dass gefährliche Produkte schnell und wirksam entfernt werden müssen, konkrete Vorgaben gibt es jedoch nicht. Zeit für Veränderung und klare Worte.

[Text: Bundesverband Parfümeriem/Keldenich; Bild: Bundesverband Parfümerien]

 


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