HDE: Abmahnmissbrauch belastet den Einzelhandel

HDE: Abmahnmissbrauch belastet den Einzelhandel erheblich. „Professionellen unseriösen Abmahnanwälten und – verbänden muss das Handwerk gelegt werden“, so HDE-Rechtsexperte Peter Schröder. Es sei ein wichtiger Schritt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs vorgelegt hat.

Abmahnmissbrauch belastet den Einzelhandel

Der Entwurf erhöht die Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen und verringert finanzielle Anreize für Abmahnungen. „Der HDE unterstützt die Zielsetzung des Ministeriums, den Missbrauch von Abmahnungen einzudämmen, ohne das bewährte Instrument der privaten Rechtsdurchsetzung grundsätzlich in Frage zu stellen“, so Schröder.

HDE sieht noch Nachbesserungsbedarf

Bei einzelnen Regelungen sieht der HDE noch Nachbesserungsbedarf. Das betrifft insbesondere die Regelungen zur Klagebefugnis. „Wir brauchen strengere Regelungen dafür, wer in Zukunft abmahnen darf. Nur dann kann Missbrauch effektiv verhindert werden“, so Schröder.

Datenschutzgrundverordnung – Klarstellung der Rechtslage

Außerdem solle mit Blick auf die noch mit großen Rechtsunsicherheiten versehene Datenschutzgrundverordnung klargestellt werden, dass Abmahnungen in diesem Bereich nicht möglich sein dürfen. Das gesamte Gesetz soll nach Auffassung des HDE nach fünf Jahren überprüft werden, um eventuell weiter bestehende Lücken im Kampf gegen den Abmahnmissbrauch zu schließen.

Stellungnahme des Handelsverbandes online

Die HDE-Stellungnahme ist im Internet unter www.einzelhandel.de/11583 zu finden.

 


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