Kosmetik: Prüfpflicht für den Handel – Herstellernennung auf Produkten

Kosmetik: Prüfpflicht für den Handel – Herstellernennung auf Produkten:  Nach einem Urteil des BGH vom 12. Januar 2017 (Az. I ZR 258/15) müssen Händler dafür sorgen, dass die vertriebenen Produkte mit dem Namen und der Kontaktanschrift des Herstellers versehen sind.

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage gegen einen Online-Shop von Motivkontaktlinsen, dessen Produkte weder selbst noch auf dem Glasfläschchen, in denen sie verkauft wurden, eine Angabe zum Hersteller aufwiesen. Anders als die Vorinstanzen entschied der BGH, dass ein Händler nach § 6 Abs. 5 des Produktsicherheitsgesetzes dazu beizutragen habe, dass auf dem Markt nur sichere Produkte bereitgestellt werden.

Händler dürfen keine Produkte anbieten die nicht den Anforderungen entsprechen

Er dürfe daher kein Produkt anbieten, von dem er wisse oder wissen müsse, dass es nicht bestimmten sicherheitsrelevanten Anforderungen entspreche. Die Kontaktinformationen des Herstellers seien solche Angaben, die für die Sicherheit von Verbraucherprodukten von Bedeutung seien, etwa zur Identifizierung bei Produktrückrufen. Der BGH stellte ebenso fest, dass es sich bei der Pflicht zur Überprüfung der Herstellernennung um eine sog. Marktverhaltensregelung handele, deren Verstoß von Mitbewerbern geahndet werden könne.

Kosmetik: Prüfpflicht für den Handel – Sicherheitsverpflichtungen der Hersteller gegenprüfen!

Mit der Entscheidung nimmt der BGH den Handel in die Pflicht, die herstellerseitigen Sicherheitsverpflichtungen gegenzuprüfen und zu gewährleisten, dass die vertriebenen Produkte gesetzeskonform gekennzeichnet sind. Bei Nichtbeachtung dieser Kennzeichnungspflicht droht also nicht nur den Herstellern, sondern auch den Verkäufern die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung durch Mitbewerber und Verbraucherverbände.

Händler müssen daher zukünftig Produkte im Sortiment dahingehend überprüfen, ob der Hersteller und seine Adresse auf dem Produkt, seinem Label oder der Umverpackung aufgedruckt sind.

[Dr. Joachim Jung, Lubberger • Lehment, Berlin]