Preisangabenverordnung: Neues Merkblatt

Der Bundesverband Parfümerien e.V. hat ein neues Merkblatt zur deutschen Preisangabenverordnung vorgestellt.  Die Verordnung umfasst 11 Seiten und befasst sich damit, wie Preise bei Produkten und Waren anzugeben sind. Neben einem Anhang enthält die Verordnung zusätzlich  eine Fülle von Sonder- und Ausnahmefällen.  Wie aber ist die Verordnung beim Verkauf kosmetischer Produkte umzusetzen und warum gelten z. B. für Parfums Sonderregelungen? Diese und weitere Fragen beantwortet das neue Merkblatt des Bundesverband Parfümerien e.V. Es fasst die wichtigsten Informationen auf nur einer Seite zusammen und kann kostenfrei beim Verband angefordert werden . Kontaktdetails finden Sie unter www.parfuemerieverband.de