Weg frei für freies WLAN: Erfolg für Handelsverbände

Weg frei für freies WLAN: Seit Jahren ist das Prinzip der WLAN-Störerhaftung Verbänden und Unternehmen des Einzelhandels ein Dorn im Auge. Bereits im Juni 2015 forderten die Handelsverbände, im Interesse der Kunden, die ersatzlose Streichung der Regelung. Letztlich scheinbar mit Erfolg.

Nach langem hin und her scheint die Regierungskoalition nun doch den Weg für offene WLAN-Netze in Deutschland freimachen zu wollen. Dem voraus gegangen war ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs nachdem Anbieter eines offenen Netzes nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn Nutzer illegal Dateien herunterladen.

WLAN-Störerhaftung auch für den Handel bald vom Tisch

Demnach sind auch Händler für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden nicht verantwortlich, wenn sie freies WLAN in ihren Geschäften anbieten. Nach dem nun vorliegenden Beschluss von Wirtschafts-, Justiz- und Innenpolitikern soll ein entsprechendes Gesetz in Berlin bereits in der nächsten Sitzungswoche auf den Weg gebracht werden. Es soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Freies WLAN – Störerhaftung hemmt Digitalisierung

„Mit Ihrem Beschluss folgen die Politiker der großen Koalition nun den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Es hätte uns gefreut, wenn die Einwände des Handels schon vor der ersten Überarbeitung des Gesetzentwurfs, im Juli 2015, berücksichtigt worden wären. Dort ist Zeit verschenkt worden.“ kommentiert Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Handelsverband Kosmetik/Bundesverband Parfümerien die aktuelle Entwicklung.

In der jetzt angekündigten Neuregelung sieht er einen Durchbruch, und einen sichtbaren Erfolg für die Verbände des Handels. Die stetige Kommunikation und Aufklärung über die Probleme und Nachteile der bestehenden Regelung hab letztlich mit dazu beigetragen, dass nun eine praxistaugliche Lösung auf dem Weg ist, so Keldenich.

[Text/Bild:parfuemerienachrichten]

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