lebensmittelwarnung.de erweitert – Hinweise zu Kosmetika

Das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) umfasst nun auch Warnungen zu Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Bis dato waren noch keine kosmetischen Produkte auf der Plattform zu finden (Stand 26.02.2018). Vor dem Hintergrund des Vertriebs gefälschter oder in Europa nicht zugelassener Produkte z.B. über Internetplattformen rechnet der Handelsverband Kosmetik jedoch damit, dass sich das auch schnell ändern könnte.

lebensmittelwarnung.de erweitert – Hinweise zu Kosmetika, Spielzeug, Bekleidung, Schmuck oder Kochgeschirr…

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Auftrag der Bundesländer das Portal www.lebensmittelwarnung.de erweitert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort seit heute auch über gesundheitsschädliche kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände wie Spielzeug, Bekleidung, Schmuck oder Kochgeschirr informieren.

Warnungen und Rückrufe von Unternehmen und Behörden

Die Behörden der Bundesländer veröffentlichen auf www.lebensmittelwarnung.de Warnungen und Rückrufe von Unternehmen und zuständigen Behörden. Diese betreffen bisher Lebensmittel, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen schon bei den Verbrauchern befinden. Das BVL kann vor Erzeugnissen warnen, die beispielsweise aus dem Ausland vertrieben werden (z. B. via Internet) und für die kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert.

Kochgeschirr, Spielzeug, Schmuck, Bekleidung und kosmetische Produkte

Neben Lebensmitteln werden in dem Portal nun auch Warnungen zu kosmetischen Mitteln wie Zahnpasta, Gesichtscreme oder Shampoo und Bedarfsgegenstände wie Kochgeschirr, Spielzeug, Schmuck und Bekleidung veröffentlicht (ausgenommen hiervon sind Warnungen nach dem Produktsicherheitsgesetz). Grund für eine Warnung oder einen Rückruf können beispielsweise mikrobiologische Verunreinigungen, die Verwendung verbotener Stoffe oder die Überschreitung von Grenzwerten bei chemischen Inhaltsstoffen sein, sofern daraus eine Gesundheitsgefahr resultiert.

Überarbeitetes Design, bessere Nutzung auf mobilen Geräten, RSS und Twitter

Im Zuge der Erweiterung des Portals wurde auch das Design überarbeitet und die Seite für die Nutzung mobiler Endgeräte optimiert. Auf der Startseite des Portals können Nutzer auswählen, ob sie sich Warnungen zu Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen ansehen möchten. Es werden alle aktuellen Warnungen angezeigt. Diese können aber auch nach betroffenen Bundesländern gefiltert werden. Verbraucher können sich automatisch per RSS-Feed benachrichtigen lassen, wenn eine neue Warnung veröffentlicht wird. Auch auf dem Twitter-Kanal @LMWarnung werden automatisch Hinweise zu neuen Warnungen veröffentlicht.

[Text: parfuemerienachrichten/Bild:Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)]