Amazon droht Haftung bei Markenrechtsverletzungen durch Partner. In Folge des Coty Urteils ist ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes heute in einem Gutachten zu der Auffassung gelangt, dass Plattformen wie Amazon, zukünftig für Markenrechtsverletzungen ihrer Partner zur Verantwortung gezogen werden können.
Das wurde nach übereinstimmenden Berichten des der österreichische Sender ORF und verschiedener Agenturen bekannt.
Wer am Vertrieb beteiligt ist, der haftet auch
Der Gutachter kam in seinen Ausführungen zu dem Schluss, dass ein Unternehmen, das aktiv am Vertrieb von Waren beteiligt ist, laut EU-Recht, nicht von der Haftung befreit sein kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Waren, wie beim Programm „Versand über Amazon“, durch die Plattform ausgeliefert werden. Im Rahmen des Programms übernimmt Amazon nach der Bestellung als Fulfillment-Anbieter die Lagerung, die Verpackung und Versendung und zum Teil sogar Retourenabwicklung und Service über die unternehmenseigenen Logistikzentren.
Basis – Rechtsstreit um Markenrechte
Hintergrund des Gutachtens ist ein Rechtsstreit zwischen Amazon und Coty. Coty hatte das Online-Warenhaus auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt, da Dritte über die Amazon-Webseite ohne Zustimmung des Lizenzgebers Coty Produktevon Marken verkauft hatten, für die eine Zustimmung von Coty notwendig gewesen wäre.
Amazon droht Haftung bei Markenrechtsverletzungen durch Partner – Grundsatzurteil steht noch aus
Ein abschließendes EuGH-Grundsatzurteil zur Sache steht zurzeit noch aus, wird innerhalb der nächsten Monate erwartet. In der Regel folgen die Richter des Europäischen Gerichtshofs jedoch der Auffassung der Generalanwaltschaft. Auf dieser Basis wird der Bundesgerichtshof dann im aktuellen Einzelfall entscheiden. Er hatte den EuGH wegen Fragen zu grundlegendem EU-Recht eingeschaltet.
[Text: parfuemerienachrichten/Bild: Fotolia]
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