EU: Erste Ergebnisse zu Geoblocking der Sektoruntersuchung Online-Handel

Richterhammer und Gesetzbuch - Europäische Union [Bild: FOTOLIA/Zerbor]

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, hatte im Mai 2015 eine kartellrechtliche Sektoruntersuchung zur Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs im Online-Handel eingeleitet. Nun liegen dazu erste Ergebnisse vor: Demnach ist Geoblocking im elektronischen Handel in der EU weit verbreitet.

Dies ist teils auf einseitige Entscheidungen von Unternehmen zurückzuführen, nicht ins Ausland zu verkaufen, teils verhindern aber auch bestimmte Vertragsklauseln zwischen Unternehmen, dass Verbraucher über das Internet aus anderen EU-Ländern Waren beziehen können. Die Antworten von mehr als 1.400 Einzelhändlern und Anbietern digitaler Online-Inhalte aus allen 28 Mitgliedstaaten haben ergeben, dass Geoblocking sowohl beim Verkauf von Gebrauchsgütern als auch beim Zugang zu digitalen Inhalten in der gesamten EU alltäglich ist.

Geoblocking aus unterschiedlichen Gründen

38 % der Einzelhändler, die Gebrauchsgüter wie Bekleidung, Schuhe, Sportartikel oder Unterhaltungselektronik über das Internet verkaufen, nutzen Geoblocking. Bei diesen Produkten erfolgt Geoblocking am häufigsten, indem die Lieferung ins Ausland verweigert wird (27 % der Fälle), indem die Annahme von Zahlungen aus dem
Ausland abgelehnt wird (22 %) oder auf Website-Umleitungen (10 %) oder Verweigerung des Zugangs (5 %) zu einer Website zurückgegriffen wird.

Deutsche liefern oft ins EU-Ausland

Allerdings ergibt sich in den einzelnen Staaten ein sehr unterschiedliches Bild. So liefern 80 % der deutschen Internethändler sehr wohl ins Ausland, während das z.B. in Estland nur 18 % tun. Eine Reihe von verdeckten Einkaufstests kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Während ein Großteil des Geoblockings aus einseitigen Geschäftsentscheidungen von Einzelhändlern resultiert, klagen 12 % der Einzelhändler über vertragliche Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verkaufs von
Produkten mindestens einer Kategorie ihres Sortiments (in der Kategorie „Bekleidung und Schuhe“ ist dieser Aspekt am ausgeprägtesten).

Weitere Aspekte der Sektoruntersuchung

Geoblocking ist nur einer der von der Sektoruntersuchung abgedeckten Aspekte (neben anderen potenziellen Wettbewerbsproblemen im europäischen Online-Handel). Eine eingehendere Analyse aller Ergebnisse der Sektoruntersuchung wird in einem vorläufigen Bericht Mitte 2016 präsentiert. Der Abschlussbericht wird
voraussichtlich im ersten Quartal 2017 erscheinen. Unabhängig von dieser wettbewerbsrechtlichen Untersuchung plant die Kommission für den 18. Mai 2016 weiterhin die Veröffentlichung eines EU-Verordnungsvorschlags zum Thema Geoblocking.

[Text: HDE Brüssel/Bild: fotolia]