Galeria – Was die vierte Krise für Handel und Lieferanten bedeutet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am vergangenen Freitag, dem 2. Oktober 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der GALERIA S.à r.l. & Co. KG angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb soll nach Medienberichten zunächst weiterlaufen; Galeria betreibt demnach 83 Warenhäuser und beschäftigt rund 12.000 Menschen. Für Mitarbeiter, Lieferanten und Marken aus dem Parfümerie- und Kosmetikbereich bleiben wichtige Fragen offen – etwa zur Finanzierung und zur Zukunft einzelner Standorte. [1][2]
Ursachen der aktuellen finanziellen Schwierigkeiten scheinbar noch offen
Mit Beschluss vom 2. Oktober 2026 hat das Amtsgericht Düsseldorf im Verfahren mit dem Aktenzeichen 502 IN 258/26 vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus bestellt. Er war bereits an früheren Insolvenzverfahren des Konzerns z.B. 2020 als Sachwalter beteiligt.
Der Gerichtsbeschluss beschränkt die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin: Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem dürfen Schuldner der Galeria-Gesellschaft nicht mehr an diese zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann Bankguthaben und andere Forderungen einziehen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind – mit der im Beschluss genannten Ausnahme für unbewegliche Gegenstände – untersagt oder vorläufig einzustellen.
Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Die gerichtliche Anordnung bedeutet nicht, dass bereits feststeht, wie das Verfahren endet oder welche Standorte betroffen sein werden. Auch die konkreten Ursachen der aktuellen finanziellen Schwierigkeiten lassen sich aus dem Beschluss allein nicht ablesen.
Veröffentlichung des Amtsgerichts Düsseldorf auf dem Portal insolvenzbekanntmachungen.de:
Insolvenzbekanntmachung zu Az. 502 IN 258/26
Vierte Insolvenz seit 2020 – Gläubiger verzichteten auf Forderungen in Milliardenhöhe
Der neue Antrag ist laut WDR der vierte Insolvenzantrag für Galeria innerhalb von sechs Jahren. Vorangegangen waren Verfahren im April 2020 [Wir berichteten…], 2022 und 2024. In den früheren Sanierungsrunden wurden Filialen geschlossen und Arbeitsplätze abgebaut; zugleich verzichteten Gläubiger auf Forderungen in Milliardenhöhe. Beim bislang letzten Antrag im Jahr 2024 schlossen neun der damals 92 Warenhäuser. [1] Zum Stand der aktuellen Berichterstattung betreibt Galeria 83 Warenhäuser und beschäftigt rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. [2] Die erneute Insolvenz wirft damit nicht nur Fragen zur Zukunft des Unternehmens auf. Sie betrifft auch Beschäftigte, Vermieter, Dienstleister und Lieferanten, die ihre Geschäftsbeziehungen und offenen Forderungen im Blick behalten müssen.
Was die Anordnung für Lieferanten bedeutet
Für Lieferanten ist die Zahlungsanordnung besonders relevant: Wer Forderungen gegen die Schuldnerin hat, sollte die weiteren Informationen zum Verfahren aufmerksam verfolgen und prüfen, welche Gesellschaft Vertragspartner ist. Bei Galeria-Strukturen und verbundenen Unternehmen ist die genaue Firmierung entscheidend. Der Gerichtsbeschluss richtet sich an die dort genannte Schuldnerin; er ist nicht automatisch eine Aussage über sämtliche Unternehmen, die unter dem Namen Galeria auftreten. Auch für laufende Lieferungen und neue Aufträge sollten Geschäftspartner die jeweils geltenden Vereinbarungen und die Mitteilungen des vorläufigen Insolvenzverwalters berücksichtigen. Aus der Anordnung allein lässt sich nicht ableiten, welche konkreten Forderungen anerkannt werden oder wie sie später behandelt werden. Bei offenen Rechnungen oder Unsicherheiten ist fachkundige insolvenzrechtliche Beratung sinnvoll.
Für Kosmetikhersteller und Markenartikelunternehmen ist Galeria zugleich ein Vertriebskanal und ein Geschäftspartner. Die Lage kann deshalb Fragen zu Warenbeständen, Aktionsplanungen, Verkaufsflächen und künftigen Bestellungen aufwerfen. Konkrete Änderungen bei Sortimentsflächen oder Lieferbeziehungen sind mit der vorliegenden Gerichtsmitteilung jedoch nicht belegt.
Beschäftigte und Filialnetz wohl weiterhin im Fokus
Nach den vom WDR wiedergegebenen Einschätzungen war vor der Gerichtsentscheidung auch die Frage offen, ob das Unternehmen den Geschäftsbetrieb fortsetzen kann. Der WDR berichtete, eine Ablehnung hätte nach Einschätzung des Senders eine unmittelbare Schließung der Warenhäuser und den Wegfall von rund 12.000 Arbeitsplätzen bedeuten können. Mit der Anordnung des vorläufigen Verfahrens ist zunächst ein rechtlicher Rahmen für die weitere Bearbeitung der Krise geschaffen; eine langfristige Fortführung ist damit nicht garantiert. [1]
Bedeutung für die Zukunft des Warenhauses
Für die weitere Entwicklung wird entscheidend sein, ob Galeria ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine ausreichende Finanzierung sichern kann. Für Lieferanten und Markenpartner kommt es in den nächsten Wochen darauf an, die offiziellen Verfahrensinformationen zu verfolgen und betriebliche Entscheidungen nicht allein aus der vorläufigen Anordnung abzuleiten. Welche Standorte, Sortimente oder Lieferbeziehungen betroffen sein werden, ist derzeit offen.
[1] WDR — Galeria insolvent: Geben Amtsrichter noch eine Chance? (04.10.2026) — https://www1.wdr.de/wirtschaft/unternehmen/galeria-insolvenz-gerichtstermin-100.html
[2] tagesschau.de — Warenhauskette erneut in Krise: Galeria taumelt in die vierte Insolvenz (02.10.2026) — https://www.tagesschau.de/wirtschaft/galeria-insolvenz-100.html
[Text: parfuemerienachrichten/Bild: Galeria]
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