Gutachten: 2G im Einzelhandel verfassungswidrig

Gutachten: 2G im Einzelhandel verfassungswidrig: Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei NOERR kommt zu dem Ergebnis, dass 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind. Der HDE und auch der Handelsverband Kosmetik appellieren deshalb an die Politik, die entsprechenden Regelungen wieder zurückzunehmen oder gar nicht erst einzuführen.

2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig

„2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Rechtsgutachten, das insbesondere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG) und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts (Art. 3 Abs. 1 GG) vor.

Kosmetikinstitute und Parfümerien dürfen nicht für die Fehler der Politik geradestehen

Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen ist. Das Gutachten betont, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet. „Es kann nicht sein, dass Parfümerien und Kosmetikinstitute finanziell dafür gerade stehen müssen, dass der Staat auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet!“ so Barbara Summerer, Präsidentin des Bundesverband Parfümerien – Handelsverband Kosmetik.

Für den Parfümerie-Einzelhandel steht das Weihnachtsgeschäft für rund 1/5 des Jahresumsatzes

„2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher“, so Genth weiter. Der Handel habe seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, obwohl er zu keinem Zeitpunkt als Inzidenztreiber bezeichnet werden konnte. Genth: „Die Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Für den Parfümerie-Einzelhandel steht das Weihnachtsgeschäft für rund 1/5 des Jahresumsatzes. Ein weiterer Ausfall wäre nicht mehr zu verkraften. Viele Handelsunternehmen wären in der Folge in ihrer Existenz bedroht.

Nachteile müssen vollständig kompensiert werden – Entschädigungen greifen zu kurz

Sollten sich die politisch Verantwortlichen allen Argumenten verschließen und trotzdem auf 2G im Einzelhandel setzen, pocht der HDE auf deutlich bessere Coronahilfen für die Branche. „Wenn 2G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen, die den betroffenen Einzelhandelsunternehmen klare Rechtsansprüche vermitteln. Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse“, so Genth. Die heute vorgesehenen, anteiligen Fixkostenhilfen ersetzten allenfalls einen Bruchteil von ca. einem Viertel der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler.

Gutachten: 2G im Einzelhandel verfassungswidrig – Mit Maß und nach Bedarf handeln

Ebenso wichtig wäre es, eine solche Regelung in Abhängigkeit von lokalen Inzidenzen und erst ab der Überschreitung eines Schwellenwertes und nicht einfach flächendeckend zu verordnen. Entsprechende Kontrollen sollten dann auch analog zur Situation im ÖPNV und Fernverkehr stichprobenartig erfolgen. Weiterhin sieht der HDE gerade mit Blick auf die aktuell diskutierten erheblich einschränkenden Maßnahmen für die Gesellschaft und Wirtschaft eine allgemeine Impfpflicht als notwendig an, um die fortlaufende Pandemie wirksam durchbrechen zu können.


Das Gutachten finden Sie unter www.einzelhandel.de/Gutachten2G

[Text: Bundesverband Parfümerien/Bild:


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