Fälschungen, Steuern und Verbraucherschutz – Online-Plattformen in die Pflicht nehmen – Mit Blick auf die laufenden Sondierungsgespräche für eine Jamaika-Koalition setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) beim Umgang mit Online-Plattformen und Internet-Marktplätzen für mehr Wettbewerbsfairness ein.
Steuern und Verbraucherschutz – Online-Plattformen sollten für nicht abgeführte Umsatzsteuer haften
„Es muss sichergestellt werden, dass auch ausländische Online-Händler ihre Umsatzsteuer ordnungsgemäß abführen. Der Staat muss an dieser Stelle international für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Es müsse durch ein möglichst einfaches und effizientes Verfahren sichergestellt werden, dass der Versandhandel an der Umsatzsteuer vorbei aus dem Nicht-EU-Ausland nicht mehr möglich ist.
Internetplattformen verdienen an Importen mit
Der Verkauf ausländischer Waren findet oft über Internetplattformen statt, welche auch sämtliche Fulfillment-Dienstleistungen übernehmen und an den Importen mitverdienen. Um eine effektive Steuererhebung zu ermöglichen, müssen Plattformbetreiber als zentrale Koordinierungsstelle die Verantwortung für Geschäfte übernehmen, die über Ihre Plattform abgewickelt werden. „Plattformbetreiber sind für nicht abgeführte Umsatzsteuer haftbar zu machen. Sie müssen kontrollieren, dass jeder Marktplatzhändler eine gültige Umsatzsteuer-ID besitzt“, so Tromp.
Nachbesserungsbedarf im Bereich Verbraucherschutz – Schluss mit ungleichem Wettbewerb
Und auch im Bereich Verbraucherschutz sieht der HDE bei den Online-Plattformen noch Nachbesserungsbedarf. Denn Händler aus Nicht-EU-Ländern können in der Praxis von den hiesigen Marktüberwachungsbehörden nicht belangt werden. Das führt in der Folge nicht nur zu Lücken im Verbraucherschutz, sondern auch zu ungleichen Wettbewerbsvoraussetzungen. „In Deutschland kommen zunehmend unsichere Produkte auf den Markt, die von Händlern außerhalb der EU an Verbraucher verkauft werden. Der Verkauf findet zumeist über Internetplattformen statt“, so Tromp weiter.
Dieselben rechtlichen Auflagen wie alle anderen Händler erfüllen
Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt zum Teil über innerhalb der EU ansässige Lager, sogenannte Fulfillment-Center. Diese Strukturen unterliegen nach aktueller Rechtslage nicht dem Produktsicherheitsrecht und der Marktüberwachung. Tromp: „Diese Praxis verzerrt den Wettbewerb zulasten deutscher Händler. Auch Produkte aus Nicht-EU-Staaten, die über Plattformen verkauft und über Fulfillment-Center importiert werden, müssen den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Plattformbetreiber und Fulfillment-Center müssen in die Pflicht genommen werden und dieselben rechtlichen Auflagen wie alle anderen Händler erfüllen.“
Haftung auch Markenrechtsverletzungen und Produktfälschungen
„Gleiches gilt für Markenrechtsverletzungen und Produktfälschungen“ ergänzt Elmar Keldenich vom Handelsverband Kosmetik. „Es kann nicht sein, dass deutsche Händler sich an alle Vorgaben halten und Kriminelle aus dem Ausland über Plattformen hier im großen Stiel und völlig unbehelligt Ihre Geschäfte abwickeln können.“ so Keldenich weiter.
[Text: parfuemerienachrichten/Bild: HDE]
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