Bucheron: Lizenzvereinbarung läuft aus – LÓréal autorisiert zum Abverkauf

Die Lizenzvereinbarung zwischen Boucheron und der LÓréal-Gruppe läuft, laut einem Schreiben der LÓréal-Gruppe vom 23.12.2010, zum 31.01.2011 aus.

In seinem Schreiben an die Depositäre der Marke verweist der bisherige Lizenznehmer für Anfragen und Bestellungen lediglich auf eine eMail-Adresse des Lizenzgebers Bucheron, Paris, Frankreich. Eine Rücknahme von Produkten der Marke ist, so der erste Eindruck aus dem Brief, scheinbar nicht geplant. Auch einen Hinweis darauf, wer von Vertriebsseite in die vertraglichen Verpflichtungen der LÓréal-Gruppe einsteigt fehlt.

Statt dessen autorisieren die Düsseldorfer die Depositäre der Marke“…ungeachtet anderslautender  Regelungen in unseren Verträgen oder in unserer Korrespondenz.“ die Ware „…unter Achtung des Luxusstandards und des Prestiges der Waren…“ abzuverkaufen.

Wichtig für die Depositäre: Jeder Depositär kann diese Erleichterung in Anspruch nehmen um die Ware zu erleichterten Bedingungen abverkaufen. Gleichzzeitig bleiben die Lieferantenseitigen Verpflichtungen aus dem laufenden Depotvertrag, davon unabhängig, bis zum Vertragsende bestehen. Das heißt, dass alle vertraglichen Regelungen, z.B. zur Warenrücknahme, soweit im Vertriebsvertrag vorgesehen, auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten.