Bundeskartellamt startet Missbrauchsverfahren gegen Amazon

Bundeskartellamt startet Missbrauchsverfahren gegen Amazon. Das Bundeskartellamt hat am 29.11.2018 ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen. Der Bundesverband Parfümerien und auch der Handelsverband Deutschland hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach auf die, aus der Doppelrolle als Händler und Marktplatz, resultierenden Probleme hingewiesen. Auch das Institut für Handelsforschung hatte in einer Studie festgestellt, dass das Online-Warenhaus Mitbewerbern den Zugang zum Markt zu erschweren scheint.

Mit Abstand größter Online-Händler und Online-Marktplatz in Deutschland

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.“

Bundeskartellamt startet Missbrauchsverfahren gegen Amazon – Möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen

Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Verhaltensweisen betreffen unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.

Anhaltspunkte für marktbeherrschende Position

Voraussetzung für eine kartellrechtliche Relevanz des Verhaltens ist u.a., dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt oder dass die Händler von Amazon abhängig sind. Für beides liegen Anhaltspunkte vor, insbesondere auf einem möglichen Markt für Marktplatzdienstleistungen für den Online-Vertrieb an Verbraucher. Dies wird das Bundeskartellamt nun näher überprüfen und ermitteln.

Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon

Auslöser für das Verfahren sind zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon, die das Bundeskartellamt in der jüngeren Vergangenheit erreicht haben.

Europäische Kommission Untersuchungen startet Untersuchung zur Erhebung und Nutzung von Transaktionsdaten

Auf Basis des europäischen Kartellrechts hat die Europäische Kommission Untersuchungen zu Amazons europäischen Marktplätzen begonnen, die vor allem die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon betreffen. Dafür hat die Kommission im Sommer 2018 u.a. umfangreiche Fragebögen an mehrere Hundert deutsche Händler verschickt. Das heute eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts und das Verfahren der Kommission ergänzen sich. Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersucht, konzentriert sich das Bundeskartellamt auf die Geschäftsbedingungen und Verhaltenspraktiken auf dem deutschen Amazon Marktplatz gegenüber den Händlern.

[Text: parfuemerienachrichten; Bild/Quelle: Bundeskartellamt]

 


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