Irreführende Streichpreis- und Rabattwerbung – NOBILIS GROUP erwirkt ein gerichtliches Verbot gegen Check24

Richterhammer und Gesetzbuch - Europäische Union [Bild: FOTOLIA/Zerbor]

Irreführende Streichpreis- und Rabattwerbung – NOBILIS GROUP erwirkt ein gerichtliches Verbot gegen Check24. Die NOBILIS GROUP erwirkt ein gerichtliches Verbot von irreführender Streichpreis- und Rabattwerbung durch Check24. Die NOBILIS GROUP hat der Vergleichs- und Verkaufsplattform Check24 irreführende Rabatt- und Streichpreiswerbung für Markenparfums erfolgreich untersagt. Gegenstand des Eilverfahrens vor dem Landgericht München waren Preisersparnisse, mit denen Check24 Parfumprodukte sowohl im Eigenverkauf als auch von Drittanbietern bewarb.

Irreführende Streichpreis- und Rabattwerbung – Streichpreis und prozentuale Ersparnis bezog sich nicht auf einen ehemaligen Preis

Check24 stellte in der übergeordneten Galerieansicht und auf den jeweiligen Produktdetailseiten den jeweiligen Verkaufspreis eines Parfums einem deutlich höheren durchgestrichenen Preis gegenüber und wies eine prozentuale Ersparnis mit einem rot hervorgehobenen Rabattkästchen aus. Sowohl der Streichpreis als auch die prozentuale Ersparnis im Rabattkästchen bezog sich aber nicht auf einen ehemaligen Preis, sondern auf die Differenz zwischen dem aktuell günstigsten und dem teuersten auf Check24 gelisteten Angebot für ein konkretes Produkt, unabhängig davon, von welchem Händler das Produkt angeboten wurde.

Landgericht München hat diese Werbung als irreführend untersagt

Das Landgericht München (Urt. v. 10.10.2022 – 42 O 9140/22) hat diese Werbung als irreführend untersagt, da sie zur Täuschung geeignete Angaben über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils enthalte. Wenn Angebotspreise Streichpreisen gegenübergestellt oder mit einem prozentualen Abzug beworben werden, müsse sich aus der Werbung eindeutig ergeben, worauf sich der Streichpreis oder der prozentuale Abzug bezieht.

Das Gericht hebt hervor, dass die Werbung mit einer Preisherabsetzung ein hohes Irreführungspotential beinhalte, da sie den Eindruck vermittelt, es handele sich um ein besonders günstiges Angebot. Da die Verbraucher aufgrund dieser Werbung davon ausgingen, mit dem Angebot ein Schnäppchen zu machen, führe die Werbung zu einem unlauteren Wettbewerbsvorteil von Check24 gegenüber Mitbewerbern.

Urteil mittlerweile rechtskräftig – Düfte der NOBILIS GROUP komplett aus dem Portal entfernt

Nach Rücknahme der von Check24 zunächst eingelegten Berufung ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig. Im weiteren Verlauf hat Check24 die Düfte der NOBILIS GROUP komplett aus dem Portal entfernt. „Es war uns ein großes Anliegen, dieses langwierige Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und damit einen Beitrag zu mehr Preistransparenz und fairem Wettbewerb für unsere Handelspartner und Verbraucher im Beautymarkt zu leisten.“ Udo Heuser CEO | Managing Partner, NOBILIS GROUP.

Über die NOBILIS GROUP:

Die NOBILIS GROUP ist der führende, konzernunabhängige und inhabergeführte Beauty Distributeur in der DACH-Region und agiert seit über 30 Jahren erfolgreich im Markt. Das Unternehmen setzt auf zukunftsorientiertes Wachstum in allen Segmenten, ist ein wichtiger Impulsgeber im Markt und genießt auch international hohes Ansehen.

[Text: parfuemerienachrichten/Bild: Fotolia]


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