Bei Verkaufswettbewerben der Hersteller und sogar bei Regalschulungen werden manchmal die Privatadressen der teilnehmenden Mitarbeiter erfragt.
Manchem Inhaber ist das ein Dorn im Auge. Andere stehen dem Ansinnen der Industrie weitgehend gleichgültig gegenüber.
Ist das Einsammeln persönlicher Daten von Mitarbeitern ein unzulässiger Eingriff in die Gestaltungshoheit des Handels?
Oder spielen solche Überlegungen für Sie überhaupt keine Rolle?
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