Gutachten: GEZ-Reform verfassungswidrig

Gutachten: GEZ-Reform verfassungswidrig: Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht sich damit in seinr Kritik bestätigt.

Dem Gutachten nach ist der neue GEZ-Beitrag nicht verfassungskonform, weil er eine Steuer darstellt, für die die Länder nicht zuständig waren. Verfassungswidrig sei der Beitrag auch, weil er alle Betriebsstätten unabhängig davon belaste, ob Rundfunk empfangen wird oder empfangen werden kann.

Gutachten: GEZ-Reform verfassungswidrig – Verstoß gegen den Gleichheitssatz

Außerdem stelle die überproportionale Belastung von Filialbetrieben einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar. „Das Gutachten bestätigt unsere Kritik am neuen Rundfunkbeitrag. Die Regelungen sind unausgewogen und belasten viele Handelsunternehmen in unverhältnismäßiger und ungerechter Weise“, so  HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Viele Einzelhandelsunternehmen hätten durch die Gebührenpflicht für jede einzelne Filiale Mehrbelastungen zu tragen. Vor allem die Staffelung der Gebühren nach der Zahl der Mitarbeiter sorge für große Ungerechtigkeiten. Denn hier wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitmitarbeitern unterschieden. „Das trifft den Handel als Branche mit einer traditionell hohen Teilzeitquote ganz besonders. Teilweise steigen die Gebühren für die Betriebe damit um mehrere hundert Prozent“, so Genth weiter. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.

Bundesverband Parfümerien ermittelt vergleichbare Werte

Eine Berechnung des Bundesverband Parfümerien im Vorfeld der Verabschiedung des Staatsvertrags hatte für Filialunternehmen bereits vergleichbare Werte ermittelt.

Der HDE fordert ein gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung. Genth: „Die Beiträge sollten nicht pro Filiale, sondern pro Unternehmen erhoben werden. Außerdem muss die Koppelung zwischen der Zahl der Mitarbeiter und der Staffelung der Gebühren wegfallen.“

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