Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung – Deutschland auf dem Holzweg

Der jüngst veröffentlichte, überarbeitete Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur WLAN-Störerhaftung verfehlt sein Ziel Deutschland auf dem Weg zur digitalen Gesellschaft voran zu bringen. Während in vielen anderen europäischen Ländern freies und offenes WLAN schon längst zum Standard gehört, hinkt Deutschland weiter hinterher.

Technisch schwer umsetzbar und datenschutzrechtlich bedenklich

Die Erfordernisse des neuen Entwurfs sind  technisch schwer umsetzbar, datenschutzrechtlich bedenklich, entbehrten technischen Sachverstands und führten zu Folgekosten für öffentliche Stellen und Private kritisiert z.B die Freifunk-Initiative. Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft sieht in dem vorgelegten Entwurf keinen Fortschritt und insbesondere keine Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber.

HDE: vorgesehene Regelung ist nach wie vor praxisfern

Auch nach Ansicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) ist der Entwurf unzureichend. „Die vorgesehene Regelung ist nach wie vor praxisfern und sorgt für neue Rechtsunsicherheiten“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Für den Handel bleibe unbeantwortet, wie er WLAN zum Beispiel für mobile Bezahlverfahren einsetzen solle, wenn er die Kunden an der Supermarktkasse zunächst zwingen muss, sich zu registrieren oder ein Passwort einzugeben. Eine solche Anmeldeprozedur würde viel zu lange dauern. Kassierer und Kunde würden in der Praxis davor zurückschrecken, da die zeitaufwendige Registrierung die Menschen in der Warteschlange verärgern würde.

Insbesondere kritisiert der HDE die Vorgabe, WLAN vor „unberechtigten“ Nutzern schützen zu müssen. Tromp: „Genauso wie im Handel die Ladentür jedem potenziellen Kunden offensteht, soll auch das WLAN allen Kunden offenstehen dürfen. Welche Kunden die Händler laut Gesetzesentwurf in Zukunft vom WLAN ausschließen sollen, ist unklar.“ Auch Innenstadt-Lösungen, wie sie aktuell vielerorts diskutiert und geplant werden, wollen niemanden ausschließen, sondern WLAN für alle Bürger und Gäste anbieten.

Vergleich zu anderen Ländern liegt Deutschland hinten

Im Vergleich zu anderen Ländern liegt Deutschland bei der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots zurück. „Deutschland fehlt damit ein Stück Infrastruktur, das Basis für technologische Innovation und digitale Teilhabe ist. Die Wirtschaft will diese Lücke schließen, aber die Politik schafft es bisher nicht, dafür die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen“, so Tromp weiter. In einer HDE-Umfrage hatten 48 Prozent der Händler angegeben, dass sie gerne WLAN an-bieten möchten. Hinderungsgrund Nummer eins waren unklare rechtliche Risiken.

Gesetzentwurf blockiert die Entwicklung freier öffentlicher Netze

„Solange eine Anmelde- und Registrierungspflicht für Nutzer im Raum steht und die Störerhaftungsfrage nicht sauber geregelt ist, wird ein öffentlich zugängliches WLAN weder verstärkt angeboten, noch wirklich genutzt werden.“ meint auch Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Bundesverband Parfümerien „Außerdem widerspricht schon die Idee einer Registrierungspflicht selbst dem Ziel eines freien Netzzugangs.“ so Keldenich weiter.

[Text/Bild: parfuemerienachrichten]

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